24. Kammerversammlung verabschiedet Richtlinie zur curricularen Fortbildung „Psychoonkologie OPK“Richtlinie tritt am 01.01.2019 in Kraft

Mit dieser Entwicklung gehen auch neue Herausforderungen in der Versorgung dieser Patientengruppe einher. Durch eine Krebserkrankung kommt es bei den Betroffenen und in ihren Familien häufig zu erheblichen psychischen Belastungen. Eine systematische Zusammenschau, Bewertung und Synthese vorliegender Studien liegt der im Jahr 2014 veröffentlichten S3-Leitlinie „Psychoonkologie“ zugrunde. Die Leitlinie empfiehlt psychoonkologische Interventionen je nach individuellem Bedarf in allen Sektoren der Versorgung sowie in allen Phasen der Erkrankung. Neben komorbiden psychischen Erkrankungen existieren spezifische Themen in der Psychoonkologie wie z.B. Fatigue, Progredienzangst, oder Schmerzstörungen. Die Behandlung dieser Störungen, die Bewältigung der einschneidenden Erfahrungen im gesamten Krankheitsverlauf und die erforderliche enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Berufsgruppen sind wichtige Aufgaben des Fachgebietes „Psychoonkologie“. Auch der Nationale Krebsplan formuliert als Ziel den Anspruch von Patienten auf eine bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung.

Der OPK ist es seit vielen Jahren ein Anliegen, die Psychoonkologie zu fördern und fachliche Standards zu setzen. Aus diesem Grunde berief der Vorstand der OPK im Jahr 2017 eine Expertengruppe ein, um sich vertieft mit den Herausforderungen und Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung von onkologischen Patienten zu beschäftigen und den spezifischen Beitrag, den Psychotherapeuten leisten können, zu diskutieren. Unser Hauptanliegen war neben der Schaffung von transparenten Qualifizierungsanforderungen auch die Umsetzbarkeit einer anspruchsvollen zusätzlichen Qualifizierung für alle unsere Mitglieder. Seit Jahren machen wir mit dieser Herangehensweise gute Erfahrungen. In der OPK sind u.a. die Psychotraumatherapie und die Schmerzpsychotherapie als curriculare Fortbildung geregelt. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Mitglieder diese Zusatzqualifizierungen absolviert.

Diese Expertengruppe erarbeitete in engem Austausch mit den Fachgesellschaften den Entwurf einer Richtlinie „Psychoonkologie OPK“, die die aufeinander aufbauenden praktischen und theoretischen Inhalte als curriculare Fortbildung festschreibt. Kurz zusammengefasst, umfasst die Richtlinie 100 Stunden strukturierte theoretische und praktische Fortbildung. Neben der Vermittlung von medizinischen und psychoonkologischen Grundlagen sowie relevanten Kenntnissen der Versorgungsstrukturen liegt der Fokus auf der Vermittlung von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Diagnostik und Intervention. So sollen Theorie und Praxis durch kontinuierliche Fallarbeit und Selbsterfahrung verknüpft werden. Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten können aus den einzelnen Themenbereichen für sie spezifische oder adaptierte Themen wählen. Um die Bezeichnung „Psychoonkologie OPK“ zu erlangen, müssen außerdem Nachweise von drei eigenen Fällen der Behandlung von Krebspatienten durch strukturierte Darstellung vorgelegt werden.

Die 24. Kammerversammlung der OPK verabschiedete die Richtlinie „Psychoonkologie OPK“ am 09.11.2018 einstimmig. Sie wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Es ist geplant, dass die einzelnen Module der curricularen Fortbildung ab Herbst 2019 bei der OPK absolviert werden können. Neuigkeiten hierzu finden Sie in den OPK-Medien.