Die Qualität der Versorgung mit ambulanter Richtlinien-Psychotherapie soll also auch aus der Sicht von Patientinnen und Patienten abgebildet werden.
Die Beauftragung erfolgte, da mehr als eine Million erwachsene Patientinnen und Patienten bei etwa 30.000 Leistungserbringern ambulant im Rahmen einer Richtlinien-Psychotherapie (gemäß
Psychotherapie-Richtlinie) behandelt werden, jedoch hierfür noch keine gesetzlichen Qualitätssicherung nach § 135a SGB V bzw. § 136 Abs. 1 SGB V gegeben ist.
Alle Informationen hier: IQTIG_Aufruf_Standard-Pretest-Ambulante_PT_2020-05-11