Es kann auf Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert sind, wie der Medikationsplan, zugegriffen oder es können Abrechnungsunterlagen elektronisch signiert und an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt werden. Der elektronische Heilberufsausweis der Psychotherapeut*innen wird zudem benötigt, um ab 2021 die elektronische Patientenakte einsehen zu können – das Einverständnis der Patient*innen vorausgesetzt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer „Praxis-Info“ darüber, wofür der ePtA notwendig ist und wie man ihn bestellen kann.
Für Sie zum Herunterladen: Praxis-Info Elektronischer-Psychotherapeutenausweis