Zunächst wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie die Videosprechstunde derzeit überhaupt anbieten. Etwa 2/3 der Befragten (67,6 %) antwortete darauf mit Ja. Besonders interessiert hatte uns in diesem Kontext, wie sich das Angebot von Videosprechstunden in den letzten Monaten im zeitlichen Verlauf entwickelte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Videosprechstunden anbieten, gaben darüber Auskunft, zu wie viel Prozent sie diese VOR der Pandemie, WÄHREND der Ausgangsbeschränkungen und NACH den Lockerungen durchführten.
Hier zeigt sich ein deutliches Bild. Während die Videosprechstunden VOR der Pandemie so gut wie keine Rolle in der psychotherapeutischen Versorgung gespielt haben, erweiterten viele Kolleginnen und Kollegen ihr Angebot während der Ausgangsbeschränkungen. Der überwiegende Teil hiervon wiederum nutzte diese Möglichkeit als unterstützende, zusätzliche Option je nach Bedarf der Patienten. Wir gehen davon aus, dass diese im Einzelfall zum Beispiel zur Anwendung kamen, um eine Therapieunterbrechung zu verhindern und die Versorgung auch unter den eingeschränkten pandemischen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Deutlich zeigte sich außerdem, dass nach den erfolgten Lockerungen und dem Rückgang der Infektionsgefahr der Anteil der Videosprechstunden wieder zurückging. Sie kommen jedoch immer noch deutlich häufiger zum Einsatz als vor der Pandemie. Es gibt also immer noch Patienten, die von diesem Angebot profitieren. Der doch recht schnelle Rückgang zeigt aber auch, dass die Behandlung im persönlichen Kontakt der Kern und der Goldstandard in der Psychotherapie ist und bleibt. Es wird nun interessant sein, wie sich der Anteil an Videobehandlungen dauerhaft einpendeln wird.
Daraufhin befragt, ob sie Videobehandlungen auch in Zukunft in die Therapie integrieren wollen, antwortete ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (81,2 %) mit Ja. Es ist somit davon auszugehen, dass sich die Option der Videobehandlungen bei Bedarf als fester Bestandteil in der psychotherapeutischen Versorgung etablieren wird.
Weiterhin zeigte sich, dass ebenfalls ein Großteil der Befragten sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen per Videosprechstunde (68,5 % respektive 66,4 %) auch in Zukunft für sinnvoll erachten. Das ist für uns ein deutliches Signal, uns in der nächsten Zeit dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen zum Einsatz von Videobehandlungen in der Therapie flexibilisiert werden müssen. Die Entscheidung darüber, wann ein Einsatz notwendig und fachlich vertretbar ist, sollte dabei dem Urteil der qualifizierten Behandlerinnen und Behandler im Einzelfall überlassen bleiben. Die Kammerversammlung der OPK wird sich im Oktober mit einer entsprechenden Änderung der Berufsordnung beschäftigen.
Ein positiver Trend zeichnet sich bei den Anfragen an die Praxen ab.
Der Vergleich der Ergebnisse unserer Blitzumfrage im April mit denen im Juni zeigt, dass die Anfragen in den Praxen im Juni etwas bis deutlich gestiegen sind. Für die KJP hatte sich im April ein besonders deutlicher Rückgang an Patientenanfragen gezeigt, wohl aufgrund der besonderen Herausforderungen, mit denen sich insbesondere Familien konfrontiert sahen. Bei den KJP sind nun im Juni besonders deutliche Zuwächse an Patientenanfragen zu verzeichnen. Daraus lässt sich erfreulicherweise ableiten, dass die Patienten, die unter Umständen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen, eines hohen persönlichen Risikos oder Angst vor Ansteckung auftretende Beschwerden nicht abklären ließen, nun wieder den Weg in die Versorgung finden.
Sie haben uns in den offenen Antworten auch viele Hinweise zu spezifischen psychischen Belastungen Ihrer Patienten aufgrund der Corona-Pandemie gegeben und uns Ihre Argumente mitgeteilt, die für oder gegen Videobehandlungen sprechen. Wir werden Ihnen hierzu nach der Sommerpause eine Auswertung zukommen lassen und halten Sie außerdem über unsere politischen Aktivitäten auf dem Laufenden.