Wie in anderen Bundesländern, wurde auch im Freistaat Thüringen 2013 ein Gremium nach § 90a SGB V eingerichtet. Aufgrund politischer Veränderungen und differenzierter Sichtweise über die Inhalte der Arbeit des Gremiums hat dieses in Thüringen in den letzten Jahren wenig getagt. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen Jörg Kubitzki (Die LINKE), Dr. Thomas Hartung (SPD) und Babett Pfefferlein (B´90/Die Grünen) luden alle Mitglieder am 28. November 2017 zu einem Fachgespräch ein, bei dem die weitere Perspektive des Gremiums besprochen wurde. Neben diesen drei Landtagsabgeordneten nahmen auch die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Heike Werner sowie aus der Opposition Christoph Zippel (CDU) an diesem Gespräch teil. Hintergrund ist, dass das Gesetz für die Einsetzung des Gremiums nach § 90a SGB V vom thüringischen Landtag bis zum 31.12.2018 verlängert wurde. Ziel ist es, innerhalb dieses Zeitraumes eine neue inhaltliche Ausrichtung zu finden.
Fachgespräch: Gremium nach § 90a SGB V in Thüringen
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