BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte einleitend, dass die Landespsychotherapeutenkammern häufig von den Gerichten zur Stellungnahme bei strittigen Praxisübergaben aufgefordert würden. Außerdem erschwerten neue gesetzliche Regelungen, zuletzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, Praxen in statistisch überversorgten Regionen an einen Nachfolger weiterzugeben. Womit es nochmals dringlicher werde, über eine Praxisübergabe im Sinne einer Praxisfortführung nachzudenken. Munz erinnerte an den Antrag des 25. DPT, der zeige, wie sehr die Frage der Praxisweitergabe viele Mitglieder beschäftige. Dabei gehe es nicht nur um eine rechtliche und betriebswirtschaftliche Bewertung, sondern insbesondere auch um die Suche nach einem Interessenausgleich bei der Praxisübernahme. Mit dem Symposium wolle die BPtK ausreichend Raum für diese Diskussion geben.
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