Verordnung von Soziotherapie und medizinische RehabilitationNoch kein Beschluss des Bewertungsausschusses!

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Bewertungsausschuss auf seiner gestrigen Sitzung (01.02.2018) leider erneut nicht den erforderlichen Beschluss zur Abrechnungsmöglichkeit der Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation für PPs und KJPs gefasst hat. In der Frage der extrabudgetären Vergütung der Verordnungsleistung für Soziotherapie (wie dies bislang bereits für die ärztlichen Leistungserbringer geregelt ist) konnten sich der GKV-SV und die KBV erneut nicht auf der erforderlichen Beschluss einigen. Ein Beschluss soll nun im Umlaufverfahren herbeigeführt werden und wird sich voraussichtlich noch einige Wochen hinziehen. Damit können unsere Kolleginnen und Kollegen bis zu einer entsprechenden Entscheidung des Bewertungsausschusses leider weiterhin die Leistungen der Soziotherapie und der medizinischen Rehabilitation nicht verordnen und nicht abrechnen.

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn im Bewertungsausschuss eine Einigung erzielt werden konnte und die Änderungen im EBM beschlossen worden sind.