„Menschen können am besten Unterstützung im eigenen Wohnumfeld, im Alltag gebrauchen.“Ein Gespräch mit dem Soziotherapeuten Lars Petzka

Bei der Soziotherapie handelt es sich nicht nur um ein Angebot für den ambulanten Versorgungsbereich, auch im Rahmen des Entlassungsmanagements nach einem stationären Aufenthalt haben Psychologische Psychotherapeuten die Möglichkeit, Soziotherapie zu verordnen. Voraussetzung ist die Abrechnungsgenehmigung, welche formal bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden muss.

Die Versorgung durch Soziotherapeuten ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Das liegt an den sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, welche die Soziotherapeuten in den Ländern vorfinden, da die Verhandlungen über die Finanzierung der Leistung „Soziotherapie“ nach keinem bundesweit standardisierten Verfahren laufen.

Ein Gespräch mit Lars Petzka, der seit 2016 als Soziotherapeut im Landkreis Bautzen tätig ist. Lars Petzka ist studierter Heil- und Behindertenpädagoge und seit 2008 in den verschiedenen Bereichen des Psychosozialen Trägervereins Sachsen engagiert und erfahren.

Herr Petzka, was kann Soziotherapie generell bei psychisch kranken Menschen bewirken, leisten? Was ist die Zielsetzung?

Lars Petzka: Die Zielsetzung der Soziotherapie ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Psychisch erkrankte Menschen sollen eigenverantwortlich ihre medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen. Soziotherapie hat eine koordinierende Funktion, die Menschen dazu befähigt, ihre Gesundheit und ihre Erkrankung selbst im Blick zu haben und zum Beispiel selbstständig ihre Medikamente einzunehmen. Der Soziotherapeut klärt ebenso über die Unterstützungsmöglichkeiten im sozialen Umfeld auf und begleitet gegebenenfalls auch. Die Begleitung kann auch zum Facharzt erfolgen. Wir können Selbsthilfeangebote zusammen beraten und die Termine in den Gruppen gemeinsam wahrnehmen. Hauptziel der Soziotherapie ist die Vermeidung längerer und regelmäßiger Krankenhausaufenthalte. Es ist auch ein Anliegen der Krankenkassen, dass die Kliniktage der Patienten generell sinken. Viele schwer psychisch erkrankte Menschen gehen noch immer jedes Jahr, teils für längere Zeit in die Klinik. Ein vertrauensvoller Beziehungsaufbau zum Soziotherapeuten und eine längere stabile Begleitung der Betroffenen mit Einbindung des sozialen Umfeldes sowie integrierte Psychoedukationsangebote umfassen das Leistungsangebot.

Mit dem Soziotherapeuten ist einfach eine weitere Person mit im Boot des Helfernetzwerkes, die koordiniert und sogar zum Patienten nach Hause kommt. Es ist ein anderes Gefühl, als wenn Patienten alle paar Wochen irgendwo im Wartezimmer sitzen und Pflichttermine absolvieren.

Das klingt nicht nach einem kurzen Leistungszeitraum, sondern nach einer längeren Begleitung Betroffener. Welchen Umfang kann Soziotherapie haben?

Lars Petzka: Die Soziotherapie ist nach der Erstellung des Betreuungsplans auf 120 Stunden in drei Jahren bemessen. Die Verordnung wird immer in 30-Stunden-Schritten absolviert. Das bedeutet, dass diese 120 Stunden bei anfangs wöchentlichen Terminen von 90 Minuten bestritten werden, dann 14-tägig und bei guter Stabilisierung ggf. mit noch größeren Pausen, dann reicht dieses Kontingent für drei Jahre. Es gibt auch Patienten, die sehr genau um ihre Krisen und um ihre Schwierigkeiten mit der Erkrankung wissen und den Soziotherapeuten davon in Kenntnis setzen. Der Sinn von Soziotherapie ist, die Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu unterstützen. Soziotherapie kann auch nach Ablauf der drei Jahre bei einem erneuten Krankheitsfall wieder verordnet werden.

Worin besteht der Unterschied zur psychiatrisch ambulanten Krankenpflege?

Lars Petzka: Die ambulante psychiatrische Krankenpflege, die auch kurz APP genannt wird, wird für vier bis max. sechs Monate verordnet und ist hochfrequenter. Sie hat weniger die koordinierende Komponente wie die Soziotherapie. Es geht hier verstärkt um die begleitete Alltagsbewältigung. APP kann auch mehrmals die Woche stattfinden und ist sehr gut im Rahmen des Entlassungsmanagement von Patienten aus der Klinik oder aus der Tagesklink, sowie zur Bewältigung schwerer psychischer Krisen geeignet. Die psychiatrische häusliche Krankenpflege wird überwiegend durch Fachärzte verordnet. Wenn ein Facharzt also beide Angebote in seiner Region zur Seite hat, ist es absolut sinnvoll, die APP voranzustellen und sie anschließend in die Soziotherapie überleiten zu lassen. In manchen Fällen zeichnet sich auch ab, dass zum Wohl der Patienten die Soziotherapie für eine Weile unterbrochen wird, um eine psychiatrische häusliche Krankenpflege einzuschieben, um dann später mit der Soziotherapie fortzufahren. Aber beide Angebote sind nicht überall und flächendeckend vorhanden und eine gleichzeitige Verordnung von APP und Soziotherapie ist zwar erlaubt, aber in der Praxis schwierig.

Sie haben es bereits anklingen lassen: Wer bietet Soziotherapie überhaupt an und wie können sich Psychotherapeuten über ihre Region einen Überblick an vorhandenen Soziotherapeuten verschaffen?

Lars Petzka: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat auf ihrer Webseite das Angebot von Soziotherapeuten erst kürzlich überarbeitet. Derzeit gibt es 12 Anbieter/Träger von Soziotherapie in Sachsen. Im Landkreis Bautzen bin ich aktuell noch die einzige Person, die Soziotherapie erbringt. Ab Januar 2018 werden es dann zwei Personen sein. Wir werden unsere Region versuchen gut aufzuteilen. Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell zwei Soziotherapeuten. Alle Erbringer dieser Leistungen sind miteinander vernetzt und treffen sich zwei-, dreimal im Jahr, weil es auch darum geht, diese Leistungen kostentragend anzubieten. Das ist der Grund, warum sich viele Träger sehr ungewiss sind, ob sie die Soziotherapie in ihr Spektrum aufnehmen, gerade in ländlichen Regionen. Lange Fahrtstrecken und die Fahrzeiten werden bisher in keiner Weise vergütet. Es laufen darüber aber Verhandlungen und wir sind guter Dinge, dass sich das ändern wird.

Es gibt einen Bundesverband Soziotherapie und eine Bundesarbeitsgemeinschaft im Dachverband Gemeindepsychiatrie. Diese Zusammenschlüsse sind für die Vernetzung und unsere Fortbildung wichtig, damit man sich nicht nur als Einzelkämpfer in einer Region verliert.

Welche Ausbildung haben Sie und welche Erfahrungen bringen Sie auf diesem Gebiet mit?

Lars Petzka: Ich darf die Soziotherapie nach Rücksprache mit den Kassen seit Mitte 2016 anbieten. Mein erster Beruf, den ich erlernt habe, war Krankenpfleger. Ich habe darin reichlich zwei Jahre in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet, um danach ein Studium der Heilpädagogik zu beginnen und abzuschließen. Danach habe ich in Dresden für sieben Jahre gearbeitet und hatte es dabei mit psychisch erkrankten Elternteilen und deren Kindern zu tun. In der Region Bautzen bin ich seit Mitte 2016 mit dem Aufbau der Soziotherapie beschäftigt.

Die Soziotherapie ist entweder von Fachkrankenpflegern für Psychiatrie oder Krankenschwestern mit möglichst langjähriger Berufserfahrung zu erbringen oder von Sozialarbeitern oder von Sozialpädagogen, die auch schon klinische oder stationäre Erfahrung haben. Bei mir ist es eher die Erfahrung aus der Krankenpflege und der Heilpädagogik, die ich fast noch besser geeignet finde, als die soziale Arbeit. Es gibt aber dazu bei den Krankenkassen viel Kulanz. Die Kassen schauen sich die Bewerber für Soziotherapie schon sehr genau an.

Wie sieht Ihre Arbeit in Bautzen als Soziotherapeut genau aus? Und wie groß ist die Nachfrage nach Soziotherapie?

Lars Petzka: Die Leistung beginnt sich auch bei den Fachärzten gerade erst zu etablieren. Ob die Psychotherapeuten die Nachfrage nun stark verändern werden, muss sich zeigen. Bisher durften nur die Institutsambulanzen der psychiatrischen Krankenhäuser und die Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie die Soziotherapie verordnen. Aufgrund der niedrigen Zahl der Fachärzte, aber der hohen Zahl der Patienten, ist es für die Fachärzte der Region eine Überwindung, sich mit solchen neuen Angeboten wie der Soziotherapie zu beschäftigen. Weil dieses Angebot nie vorlag und dann einfach dazukam, dauert es, bis die Fachärzte sich die Zulassung bei den KVen zur Verordnung eingeholt haben. In der ersten Zeit bestand meine Arbeit zumeist in viel Informationsarbeit bei den Fachärzten. Gerade in diesem Jahr ist das Interesse gewachsen und Psychotherapeuten dürfen die Soziotherapie verordnen. Dazu merken wir in der Region, dass viele Interessenten in den Startlöchern sitzen. Wir können uns vorstellen, dass diese Entwicklung das Angebot und die Ausbildung von Soziotherapeuten stark verändern werden. Ab Januar 2018 sind wir zwei Personen aus unserem Verein, dem Psychosozialen Trägerverein Sachsen e.V., die die Soziotherapie im Landkreis Bautzen anbieten dürfen.. Mein Kollege, der selbständig in Görlitz arbeitet, hat schon eine lange Warteliste. Er bietet die Soziotherapie bereits seit fünf oder sechs Jahren an. Bei mir sind die Patientenzahlen noch im Aufbau und ich habe noch freie Kapazitäten. Dass neue Träger schnell weitere Soziotherapeuten einstellen und in das Rennen bringen, kann ich mir erstmal nicht vorstellen. Wenn Psychotherapeuten die Relevanz von ambulant aufsuchenden Versorgungsangeboten erkennen, und damit die Nachfrage an Soziotherapie verändern werden, wird das alles langsam wachsen.

Sehen Sie Schwierigkeiten bei der Verordnung von Soziotherapie durch Psychotherapeuten?

Lars Petzka: Psychotherapeuten müssen einen recht kurzen, formalen Antrag – den man auch auf den KV-Homepageseiten finden kann – ausdrucken und zu dem in der Region existierenden Soziotherapeuten Kontakt aufnehmen, das Institutionskennzeichen mit angeben und dann geht es in der Regel sehr schnell, dass Psychotherapeuten die Zulassung für die Verordnungen erhalten. Dann ist noch zu beachten, dass mittlerweile alle F-Diagnosen für die Soziotherapie zulässig sind, wenn ein gewisser Schweregrad der Erkrankung vorliegt. Damit müsste man sich vorab beschäftigen. Diese sind in der sogenannte GAF-Skala abzulesen. Die Krankenkasse entscheidet, ob der Verordnung stattgegeben wird und der Patient tatsächlich Soziotherapie erhalten kann. Bis zu einer Entscheidung gelten fristgerecht eingereichte Verordnungen als genehmigt. Auf den KV-Seiten findet man gut zusammengefasste Informationen zur GAF-Skala, zur Bewertung und insgesamt zur Verordnung von Soziotherapie.

(Die Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung „Soziotherapie, Hinweise zur Verordnung“ finden Sie unter dem Link Soziotherapie, Hinweise zur Verordnung.)

Warum ist die Soziotherapie nur gering für den KJP-Bereich geltend? Sind dazu Eltern und Erziehungsberechtigte in der Verantwortung, ihren Kindern die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen?

Lars Petzka:Unter der derzeitigen Gesetzeslage und aus meiner Erfahrung in der Jugendhilfe ist es größtenteils in der Verantwortung der Eltern, der Erziehungsberechtigten, dass dem Kind, dem Jugendlichen durch diese Personen eine ordentliche Unterstützung zu teil wird, eigenverantwortlich medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie kann bei jungen Volljährigen, ab dem 18. bis 21. Lebensjahr, von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden. Wenn es um Kinder und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr geht, die mit seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, dann geht nur der Weg über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Jugendämter. Im besten Fall haben die ASDs auch Stellen/Träger an der Hand, die mit psychischen Problemen der Klienten umzugehen wissen. Es gibt in den meisten Regionen eine breitgefächerte Trägerlandschaft, bei denen die Schwerpunkte zum Beispiel auf Sucht und psychischen Erkrankungen liegt. Lediglich in den ländliche Regionen hört man, dass viele Träger zu wenig Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen haben. Wir können nur hoffen, dass die Ausbildung an Hochschulen und Universitäten verstärkt diese Probleme aufgreifen.

Eltern haben nicht die Möglichkeit auf Soziotherapie zurückzugreifen, aber anhand der Paragrafen 35a und 41 SGB VIII können Eltern Anträge auf Unterstützungsleistung stellen. Zum Beispiel wären diese zum Nachteilsausgleich von Schülern bei Dyskalkulie oder Legasthenie an den Schulen selbst. Damit sollte es ziemlich schnell zur Einsteuerung der Jugendhilfe kommen. Dafür sind aber die Jugendämter die Partner. Ob diese Verantwortlichkeiten im Bundesteilhabegesetz noch einmal 2018 anders gewichtet werden, ist momentan nicht abzusehen.

Können Sie ein ganz praktisches Beispiel aufzeigen, wie Ihre Arbeit mit den Patienten aussieht!

Lars Petzka: Wenn man sich das Zeitfenster anschaut, dass wir in unserer Arbeit für den Patienten zur Verfügung haben, ist es nicht sofort möglich, das Leben des erkrankten Menschen von einem Tag auf den anderen positiv zu beeinflussen. Wenn ich schon im Erstgespräch authentisch mit den Patienten umgehe und ihnen die Angst nehmen kann, sie mit der Soziotherapie bevormunden zu wollen, dann kann man auf einer guten Vertrauensbasis einiges bewirken. Ich habe einen Mann, der über Monate in klinischer und tagesklinischer Behandlung war und natürlich nicht als gesund entlassen wurde. Dann ist es erst einmal wichtig, die Angehörigen darüber aufzuklären, dass der Mann noch immer unter Psychosen leidet. Wichtigste Aufgabe ist es dann, sich mit dem Patienten und den Angehörigen hinzusetzen und zu vermitteln, was diese Erkrankung für den Lebensalltag aller Beteiligten bedeutet. In den wöchentlichen Terminen versuchen wir alle an einen Tisch zu bekommen und Verständnis, die gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt zu fördern. Wir begleiten die Facharzttermine, die Termine zu den Selbsthilfegruppen, zum sozialpsychiatrischen Dienst und schauen uns um, was noch für den einzelnen Patienten sinnvoll wäre. Das Wichtigste sind aber Authentizität und Vertrauen. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Menschen können am besten Unterstützung im eigenen Wohnumfeld, im Alltag gebrauchen. Darin stärken wir sie, ihren Alltag wieder in den Griff zu bekommen, in die eigene Hand zu nehmen.