Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die neuen Befugnisse leichter umgesetzt werden können, informiert die BPtK in ihrer Reihe „Praxis-Info“ darüber, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist.
Die Praxis-Info zur Krankenhauseinweisung übersetzt die Richtlinie in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit der Psychotherapeuten. Sie erläutert, bei welchen Indikationen eine Einweisung in ein Krankenhaus möglich ist, welche Behandlungsalternativen zu prüfen sind und wie konkret das Verordnungsformular auszufüllen ist.
Neue Praxis-Info „Krankenhauseinweisung“Was bei der Einweisung von Patienten ins Krankenhaus zu beachten ist
Vorhergehender Artikel
« „Behandlung psychisch reaktiver Traumafolgen bei traumatisierten Geflüchteten und Folteropfern“
« „Behandlung psychisch reaktiver Traumafolgen bei traumatisierten Geflüchteten und Folteropfern“
Übersicht
Das müssen Sie wissen
Das müssen Sie wissen
Nächster Artikel
Neue Praxis-Info „Krankentransport“ »
Neue Praxis-Info „Krankentransport“ »