Masernimpfpflicht auch für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen arbeitenEinführung des Masernimpfschutzgesetzes zum 1. März 2020!

Dazu zählen insbesondere auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nach 1970 geboren sind.  Diese müssen bis Ende Juli 2021 einen ausreichenden Impfschutz beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Bitte beginnen Sie deshalb bereits jetzt, eventuelle vorhandene Impflücken – auch innerhalb Ihres Praxispersonals – zu schließen.