Wie ist der rechtliche Rahmen für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen? Wo beantragen Sie welche Leistungen?
In der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge wurden die Grundleistungen nach der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes auf 15 Monate beschränkt. In diesen 15 Monaten fallen Flüchtlinge unter das Asylbewerberleistungsgesetz und bekommen Flüchtlinge eine Akut- und Schmerzversorgung.
In dieser Zeit müssen niedergelassene Psychotherapeuten, privat arbeitende Psychotherapeuten sowie Psychotherapeuten in psychosoziale Zentren die Anträge auf Kostenübernahme der Behandlung über die Sozialämter laufen lassen. Ebenso laufen in dieser Zeit die Anträge auf Dolmetscherdienste über das Sozialamt.
Nach den 15 Monaten haben Flüchtlinge Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Flüchtlinge erhalten somit wie Versicherte der GKV „notwendige und angemessene psychotherapeutische und andere Leistungen zur Krankenbehandlung“. Die Behandlung muss von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Niedergelassene Psychotherapeuten beantragen die Kostenübernahme der Behandlung über die Krankenkasse, privat arbeitende Therapeuten über das Kostenerstattungsverfahren. Eine große Schwierigkeit besteht bei der Behandlung von Flüchtlingen in der Frage der Kostenübernahme der zumeist nötigen Dolmetscherleistungen. Eine solche Beantragung ist in der Praxis ein eher mühsames Unterfangen ist, da die Krankenkassen die Kosten zumeist nicht übernehmen. Grund ist, dass ein Dolmetscher für die Verständigung zwischen Therapeut und Patient nach Ansicht der Bundesregierung „nicht den Leistungsanspruch der GKV-Versicherten umfasst“. Das Bundessozialgericht (BSG) habe darauf hingewiesen, „dass die Verständigung aller in der GKV-Versicherten mit den an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Leistungserbringern auch in ihrer jeweiligen Muttersprache nicht zum Leistungsumfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gehört“. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. So können Dolmetscherkosten etwa im Rahmen der Sozialhilfe je nach Schwere, Dringlichkeit und Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit der zugrundeliegenden Erkrankung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die von der Krankenkasse bewilligte Leistung wie eine Psychotherapie nur mittels eines Übersetzers wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die OPK wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass für die Übernahme der Kosten von Dolmetscherleitungen eine zweckmäßige und gangbare Lösung bald möglichst gefunden wird. [AW1]
In der Frage der Inanspruchnahme von Dolmetscherleistung empfehlen wir Ihnen, sich an die psychosozialen Zentren in Ihrem Bundesland zu wenden. Hier finden Sie Hilfe, Unterstützung und Beratung. Hier alle Kontaktdaten zu den psychosozialen Zentren in Ostdeutschland:
In Sachsen:
■ Mosaik Leipzig – Kompetenzzentrum für transkulturelle Dialoge e.V.
Eisenbahnstraße 66
04315 Leipzig
Homepage: www.mosaik-leipzig.de
E-Mail: vorstand@mosaik-leipzig.de
Tel: 0341/ 22305780
In Sachsen-Anhalt:
■ Psychosoziales Zentrum für MigrantInnen in Sachsen-Anhalt
Annastraße 26
39108 Magdeburg
Homepage: www.stejh.de/arbeitsfelder/migrationsarbeit/psychosoziales-zentrum-fuer-migrantinnen-und-migranten-in-sachsen-anhalt
E-Mail: drehsen@psz-sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391/ 6310 9807
In Thüringen:
■ REFUGIO Thüringen
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge
Wagnergasse 25
07743 Jena
Homepage: www.refugio-thueringen.de/cms/
E-Mail: koordination@refugio-thueringen.de
Tel.: 03641/ 22 62 81
In Brandenburg:
■ Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg
KommMit e.V.
Turmstraße 21
10559 Berlin
Homepage: http://kooperation-für-flüchtlinge-in-brandenburg.de/
Tel.: 030/983 537 31
In Mecklenburg-Vorpommern:
■ Netzwerk Migration Vorpommern
Hauptstr. 76
17398 Ducherow
Homepage: www.netzwerk-migration-vorpommern.de/
E-Mail: anklam-jmd@pek.de
Tel: 039726/ 20 40 3
■ Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Postfach 11 02 29
19002 Schwerin
Homepage: www.fluechtlingsrat-mv.de/
E-Mail: kontakt@fluechtlingsrat-mv.de
Tel.: 0385/ 581 57 90
Wie ist der Ablauf, wenn Sie ehrenamtlich in den zentralen Erstaufnahmeunterkünften arbeiten möchten?
Wir möchten Sie bitten, sich in diesem Fall an die Träger der Erstaufnahmeunterkünfte, der Camps zu wenden. Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um dort ehrenamtlich tätig werden zu können.
Ebenso finden Sie in den psychosozialen Zentren Ansprechpartner, die Ihnen bei der Arbeit behilflich sind.
Welche Veranstaltung geben Ihnen in nächster Zeit Orientierung und Information zum Thema „Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen“?
Empfehlen möchten wir Ihnen das BPtK-Symposium am 24. September 2015 „Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge“ in Berlin. Gemeinsam mit Experten und Politikern soll darüber diskutieren werden, wie sichergestellt werden kann, dass psychisch erkrankte Flüchtlinge schnell und unbürokratisch eine angemessene Behandlung erhalten.
Der Flyer und Ihre Anmeldemöglichkeit zum Symposium: Flyer-Symposium , Anmeldeformular Symposium.
In Leipzig stehen im September folgende Veranstaltungen dazu auf der Agenda:
– Regionalkonferenz zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von geflüchteten Menschen in Sachsen am 29.September 2015: Flyer Regionalkonferenz Leipzig2015
– Fachtag zur Psychotherapie mit Flüchtlingen am 23.September 2015: Flyer-Fachtag Leipzig2015
Die Einladungs- und Programmflyer sind hinterlegt.
OPK-Präsidentin Andrea Mrazek wird auf beiden Veranstaltungen Grußworte sprechen. Im Nachgang wird es eine Berichterstattung im OPK-Magazin geben.
In Dresden wird es am 1. Oktober 2015 den Spezialworkshop zum Thema „Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern“ geben. Der Workshop findet in der Zeit von 9:00 – 14:15 Uhr am Universitätsklinikum, in der Klinik und Poliklinik für Psychotherapie und Psychosomatik, statt. Hier das Programm und Ihre Anmeldemöglichkeit dazu: Programm_Traumatisierte Flüchtlingskinder.