1.) Für wen soll die geplante Richtlinie zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie gelten?
Die geplante Richtlinie gilt nur für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz, jedoch nicht für Mitglieder mit Privatpraxen.
2.) Was ändert sich für mich zukünftig bei der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie?
Hinsichtlich dessen, was Sie jetzt bereits in Ihrem Alltag und in Ihrer Tätigkeit praktizieren, wird sich wahrscheinlich wenig ändern. Denn die Qualitätsindikatoren und die Fragen zu den Qualitätsindikatoren beziehen sich auf Aspekte, die Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Ihrem psychotherapeutischen Arbeitsalltag schon immer praktizieren. Auch dokumentieren Sie die Themen der Qualitätsindikatoren schon in Ihren Patientenakten. Zusätzlich kommt dann zukünftig noch hinzu, dass Sie – wenn die Machbarkeitsstudie beendet und die Vollerhebung begonnen hat – in Ihrem Praxisverwaltungsprogramm Ja/Nein-Antworten auf die Fragen zu den Qualitätsindikatoren eingeben. Das QS-Verfahren wird hier automatisch ausgelöst, sobald die Abschlussziffer eingegeben wurde.
3.) Welche Bedeutung hat die verabschiedete Empfehlung zur Standarddokumentation der Bundesdelegierten im Deutschen Psychotherapeutentag (DPT)?
Bereits Anfang 2018 wurde von der Bundeskammer gemeinsam mit den Landeskammern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Standarddokumentation als Empfehlung für die Professionsangehörigen zu entwickeln. Für die OPK arbeitete Frau Dr. Ahrens-Eipper in dieser Arbeitsgruppe mit, deren Ziel die Entwicklung von fachlich angemessenen und gleichzeitig sparsamen Empfehlungen durch die Profession selbst war. Die Standarddokumentation soll die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten unterstützen und wurde vom 37. DPT verabschiedet. Diese Empfehlungen des DPT fanden auch Eingang in die Vorgaben des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).
4.) Welche gesetzlichen Grundlagen haben die geplanten Veränderungen in der Qualitätssicherung?
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 wurde auch eine Neuregelung im SGB V zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Im Gesetzestext (§ 136a SGBV Absatz 2a) heißt es hierzu:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2022 in einer Richtlinie nach Absatz 2 Satz 1 ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Er hat dabei insbesondere geeignete Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Mindestvorgaben für eine einheitliche und standardisierte Dokumentation, die insbesondere eine Beurteilung des Therapieverlaufs ermöglicht, festzulegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum 31. Dezember 2022 zusätzlich Regelungen, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung unterstützen.“
Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beauftragte für die Entwicklung dieses Qualitätssicherungsverfahrens das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
„Ziel der Beauftragung ist u. a. ein kompaktes, fokussiertes und fallbezogenes Instrumentarium für den Einsatz in der ambulanten psychotherapeutischen Einrichtung zu entwickeln, welches diagnose- und verfahrensübergreifend einsetzbar ist. Das Instrument soll sich hierbei an qualitätsrelevanten Prozessen und, soweit sachgerecht abbildbar, an patientenrelevanten Endpunkten orientieren.“
Den Beschluss finden Sie hier: https://www.g-ba.de/beschluesse/4888/
5.) Welche Schritte gab es bisher bei der Entwicklung eines QS-Verfahrens in der ambulanten Psychotherapie?
Zunächst beauftragte der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) 2014 das damalige AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, eine Konzeptskizze für ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zu erarbeiten.
2015 erfolgte die Annahme dieser Konzeptskizze. In der Folge wurde das neugegründete IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) 2018 damit beauftragt, eine Überprüfung und Aktualisierung der vom AQUA-Institut recherchierten Qualitätspotentiale und Versorgungsziele im Rahmen eines QS-Verfahrens durchzuführen (s. Zwischenbericht IQTIG 2019). Darauf aufbauend soll das IQTIG Qualitätsindikatoren und Instrumente sowie die notwendigen Dokumentationsvorgaben für die Messung der Prozess- und – soweit sachgerecht abbildbar – der Ergebnisqualität in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter entwickeln.
Dieses QS-Verfahren soll die verfahrens- und diagnoseübergreifenden Qualitätspotenziale darstellen. Es soll zur Anwendung kommen bei allen Patientinnen und Patienten über 18 Jahre, die entsprechend § 27 Psychotherapie-Richtlinie eine Indikation für eine Psychotherapie aufweisen. Das Verfahren wird mit Abschluss der Psychotherapie im jeweiligen Jahr – dem sogenannten Indexjahr – für alle Therapien im Einzelsetting ausgelöst. Ausgenommen sind dementielle Erkrankungen und das organisch bedingte amnestische Syndrom (F00- F05) sowie die gesamte F7-Gruppe. Nicht eingeschlossen sind die Akutbehandlung, die Sprechstunde und der alleinige Erhalt von probatorischen Sitzungen. Ein Qualitätssicherungsverfahren für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bedarf einer eigenen Erarbeitung und steht noch aus.
Parallel dazu erarbeitete eine Bund-Länder-AG bei der BPtK eine Standarddokumentation, die im November 2020 auf dem 37. DPT verabschiedet wurde und Eingang in die Erarbeitungen des IQTIG fand (s. Frage 3).
6.) Wie ist der aktuelle Stand zum QS Verfahren Psychotherapie?
Seit April 2021 steht der Vorbericht des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) zum „Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ in Gremien, Organisationen und bei den Teilnehmern des Expertengremiums zur Diskussion.
Derzeit erfolgt noch eine Ergänzung des Berichts um Vorgaben für die Systemische Therapie und Gruppenpsychotherapie. Im Mai 2022 soll dann der Abschlussbericht vorliegen. Parallel wird an einer Patientenbefragung gearbeitet. Der Abschlussbericht hierzu soll am 15.12.2021 vorgelegt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dann bis zum 31.12.2022 einen Beschluss für die Verabschiedung der neuen Richtlinie fassen. Dieser Beschluss löst dann wiederum eine Machbarkeitsstudie von mindestens zwei Jahren aus, die in Form einer Vollerhebung erfolgen wird. Nach dieser Machbarkeitsstudie wird es eine Überprüfung im Rahmen eines Probebetriebes mit ausgewählten Regionen und Praxen geben. Der ganze Prozess wird bis zu 4 Jahre dauern.
Klar ist, dass das so entwickelte QS-Verfahren perspektivisch das bisherige Gutachterverfahren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ablösen wird. Unklar ist jedoch, wann genau dies der Fall sein wird. Es werden jedoch noch mehrere Jahre vergehen.
7.) Was passiert mit dem Gutachterverfahren
Das Gutachterverfahren wird aller Voraussicht nach so lang weiter existieren, bis das QS-Verfahren vollständig in den Alltag der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung integriert ist. Es wird noch mehrere Jahre dauern, bis das Gutachterverfahren abgelöst werden wird.
8.) Droht uns eine Wirtschaftlichkeitsprüfung?
Es besteht die Sorge, dass mit dem Wegfall des Gutachterverfahrens die psychotherapeutischen Leistungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen und Regress droht. Hierzu gibt es derzeit keine gesicherten Erkenntnisse. Wir bleiben bei dieser Thematik wachsam und begleiten den politischen Prozess kritisch weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse hierzu haben, werden wir Sie informieren.
9.) Wer oder was ist das IQTIG?
IQTIG steht für Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Das Institut erstellt fachlich unabhängige, evidenzbasierte Gutachten beispielsweise zu Arzneimitteln, nichtmedikamentösen Behandlungsmethoden (z. B. Operationsmethoden), Verfahren der Diagnose und Früherkennung (Screening) oder Behandlungsleitlinien und Disease Management Programmen.
Es ist ein zentrales Institut, welches vom G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beauftragt wurde, ein Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln.
Weitere IQTIG-Verfahren können hier eingesehen werden: https://iqtig.org/qs-verfahren/
10.) Wie sieht der Ablauf eines QS Verfahrens künftig aus?
Die vom IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) erarbeiteten Qualitätsindikatoren (QI) sind als Ja/Nein- Antworten gestaltet und werden mit Beginn einer Kostenzusage für eine Psychotherapie im Einzelsetting mit einem gesetzlich versicherten Patienten über das Abrechnungsverfahren ausgelöst (GOP 35401, 35402, 35405, 35411, 35412, 35415, 35421, 35422, 35425, analoge Ziffern für die systemische Therapie müssen erst noch im G-BA beraten werden).
Die dazu festgelegten Fragestellungen können bereits während der Therapie beantwortet werden. Erst am Ende der Therapie (egal ob KZT1, KZT2 oder LZT) werden diese Antworten an die Datenannahmestellen (DAS) der Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt, dort hinsichtlich der Leistungserbringer-Daten pseudonymisiert und schließlich an die Bundesauswertungsstelle (BAS) versendet. Parallel dazu werden Patientenbefragungen am Ende der Therapie voraussichtlich auch als Fragebogen mit Ja/Nein-Antworten eingeholt.
Erst nach 2 Jahren soll dann eine Überprüfung dieser Fragebögen erfolgen. Es werden nur Patienten ab 18 Jahre eingeschlossen, die in Praxen von Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten oder in Medizinischen Versorgungszentren behandelt wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine näheren Aussagen über die Patientenbefragung treffen, da sich diese noch in der Erarbeitung befindet. Der Abschlussbericht zur vorgeschlagenen Patientenbefragung soll am 15.12.2021 veröffentlicht werden.
11.) Wie ist der aktuelle Stand zur Entwicklung der Qualitätsindikatoren?
Das mit der Entwicklung von Qualitätskriterien für die Psychotherapie beauftragte IQTIQ hat fachlich fundiert und unter Berücksichtigung der Hinweise unserer Profession einen Dokumentationsbogen erarbeitet. Dieser wurde den Berufsverbänden und Expertengremien zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss wird dieser in einer Testphase evaluiert und von den Anbietern der Abrechnungssoftware integriert. Es dauert also noch einige Zeit, bis damit das Gutachterverfahren abgelöst wird.
Der Dokumentationsbogen umfasst 77 Fragen in Form von Ja-Nein-Antworten und ist nach Abschluss jeder Psychotherapie in das Abrechnungsprogramm einzugeben. Dort ist er mit einer EBM-Ziffer abrechenbar und gilt ausschließlich für genehmigte Einzeltherapien im Erwachsenenalter.
12.) Welche Rolle spielt die Patientenbefragung?
Laut Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind Patientenbefragungen ein wichtiges Instrument, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und Anregungen zur Verbesserung der Versorgung zu erhalten. Patientenbefragungen haben sich in medizinischen Behandlungen etabliert und Eingang in die Qualitätssicherung gefunden. Die Qualität einer Behandlung, die für Patientinnen und Patienten durchgeführt wird, kann demnach nicht ohne die Stimme dieser selbst beurteilt werden.
Ziel der Patientenbefragungen des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) ist es, bestimmte Inhalte zu erfragen, die aus Sicht der Patientinnen und Patienten zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung gehören. Dazu zählen Ergebnisse und Ereignisse während der Behandlung, wie zum Beispiel Fragen zu Inhalten von Aufklärungsgesprächen. Der Faktor „Zufriedenheit“ steht dabei nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen anhand konkreter Gegebenheiten und Erlebnisse der Patientinnen und Patienten qualitätsrelevante Merkmale der Versorgung abgebildet werden.
Die Patientenbefragung wird eine wichtige Rolle bei dem Prozess der Qualitätssicherung einnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch leider noch keine näheren Aussagen über die Patientenbefragung treffen, da sich diese noch in der Erarbeitung befindet. Fest steht, dass am 15. Dezember 2021 der Bericht zur Patientenbefragung veröffentlicht werden soll.
13.) Wird mir künftig vorgeschrieben, welche Fragebögen ich in der Diagnostik einsetzen soll?
Nach überaus kontroversen Diskussionen sowohl in der Expertengruppe des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) als auch im Berufsstand wurde auf die Vorgabe von spezifischen Erfassungsinstrumenten verzichtet. So wird eine in den geführten Diskussionen gefürchtete Schädigung des therapeutischen Prozesses vermieden. Stattdessen wird die patientenindividuelle Herangehensweise in diagnostischen Gesprächen und in der möglichen Anwendung von diagnostischen Erhebungsinstrumenten abgebildet.
14.) Kann es zu einer Benachteiligung meiner Praxis kommen, wenn ich besonders „kritische“ Patientinnen oder Patienten behandle?
Sicherlich gibt es die Befürchtung, dass durch eine Art „Benchmarking“ einzelner Praxen die Kolleginnen und Kollegen, die mit Patientinnen und Patienten mit schwererem und komplexem Behandlungsbedarf arbeiten, schlechtere „Qualitätsnoten“ bekommen. Mit dem derzeitigen Stand der Bearbeitung der Qualitätsindikatoren kann aber davon ausgegangen werden, dass dies nicht der Fall sein wird. Qualität in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung bezieht sich hauptsächlich auf Prozess- und Durchführungsqualität, nicht ausschließlich auf Ergebnisqualität. Neben der (vereinheitlichten) Standard-Dokumentation durch uns Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird zwar auch eine Patientenbefragung stattfinden, erfragt wird hierbei aber eben nicht eine subjektive Beurteilung des „Therapieerfolges“, vielmehr sollen anhand konkreter Gegebenheiten und Erlebnisse der Patientinnen und Patienten qualitätsrelevante Merkmale der Versorgung abgebildet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch leider noch keine detaillierten Angaben zur Patientenbefragung machen, da sich diese noch in der Erarbeitung befindet. Fest steht, dass am 15. Dezember 2021 der Bericht zur Patientenbefragung veröffentlicht werden soll.
15.) Welche Rolle spielen die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)?
Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) arbeiten bereits in anderen (medizinischen) Versorgungsbereichen. Sie werden auf der Ebene der Bundesländer oder auch bundeslandübergreifend durch die jeweilige KV, KZV, Landeskrankenhausgesellschaften und die Verbände der Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen im Land gebildet. Die neu strukturierte Qualitätssicherung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung wird in den Aufgabenbereich integriert. In den LAG werden auch Kolleginnen und Kollegen in einem Ausschuss tätig sein. Sie arbeiten auf Grundlage der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL).
https://www.g-ba.de/richtlinien/105/
Die LAG hat vordergründig die Information und Beratung der Leistungserbringerinnen bzw. -erbringer und die Datenauswertung zur Aufgabe. Rechnerische Auffälligkeiten werden bewertet und ggf. wird die Durchführung qualitätsverbessernder Maßnahmen eingeleitet. Das bedeutet, dass wir als Leistungserbringerinnen und -erbringer zu einer Stellungnahme aufgefordert werden und ein „strukturierter Dialog“ im kollegialen Austausch geführt wird. In diesem sollen die Auffälligkeiten bewertet werden und ggf. die Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung von qualitätsverbessernden Maßnahmen, wie beispielsweise Fortbildungen, besprochen werden.
16.) Was ist mit dem Datenschutz?
Der Datenschutz wird durch eine Pseudonymisierung der Leistungserbringer-Daten gewährleistet. Die KVen sind für diese Datenschutzmaßnahme verantwortlich. Die LAG (Landesarbeitsgemeinschaften) erhalten – so es einen Prüfungsfall gibt – die pseudonymisierten Daten.
https://www.g-ba.de/richtlinien/105/
17.) Welche Rolle spielt die Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Die Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ermöglicht in erster Linie, unsere Arbeit vernünftig zu planen, nachzuvollziehen und zu belegen. Die Dokumentation in der Psychotherapie stellt sowohl eine gesetzliche, als auch eine berufsrechtliche Verpflichtung dar und bildet u.a. den Nachweis für erfolgte Diagnose- und Behandlungsschritte.
Neben dieser Dokumentationsverpflichtung wird die Dokumentation in Form von Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation der Qualitätssicherung dienen und das Gutachterverfahren ablösen.
18.) Welche Risiken/Kritikpunkte gibt es derzeit bei der Entwicklung des QS Verfahrens?
Es gab und gibt Kritikpunkte bei der Entwicklung des QS-Verfahrens. Diese fanden sowohl Eingang in die Erarbeitung der Bund-Länder-AG der Bundespsychotherapeutenkammer als auch in die Erarbeitung der Qualitätsindikatoren durch das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).
Sorge bereitet zum einen die Abschaffung des Gutachterverfahrens. Zum anderen gibt es auch Kritikpunkte am neuen QS-Verfahren selbst. Denn bei der Entwicklung sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich um ein komplexes Geschehen mit zahlreichen einander beeinflussenden Variablen handelt. Es ist daher wichtig, den Fokus weder zu sehr auf Prozesse, noch auf eindimensionale Ergebnisse zu richten. Ein solches Ansinnen wird bei der unüberschaubaren Vielzahl an Behandlungsentscheidungen und Einzelfallkonstellationen in der realen psychotherapeutischen Versorgungssituation nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Außerdem findet psychotherapeutische Versorgung immer in einem Gesundheitssystem statt, das die Möglichkeiten der einzelnen Behandlerin/des einzelnen Behandlers, bestmögliche Entscheidungen zu treffen, fördern oder auch einschränken kann.
Es existieren bereits bewährte Methoden innerhalb der Professionen, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beizutragen. Dazu gehören zum Beispiel die Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortbildung, bewährte Konzepte zu fachlichem Austausch sowie die Rolle der Heilberufekammern bei der Entwicklung und Überwachung von Standards in Berufsrecht und Berufsethik. Denn die Kompetenz und Expertise in Handeln und Entscheiden der verantwortlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist letztlich ein entscheidender Garant für eine hohe Qualität in der Psychotherapie.
Vor diesem Hintergrund ist es unserer Auffassung nach unabdingbar, in der Weiterentwicklung unserer Qualitätssicherungsinstrumente Erkenntnisse aus Forschung und Handlungspraxis des Berufsstandes selbst einzubringen, um auf dieser Basis unser Wissen weiterzuentwickeln und systematische Fehlerquellen auch außerhalb des psychotherapeutischen Prozesses zu benennen und zu beheben.
19.) Wie engagiert sich die OPK in diesem Thema (Qualitätssicherung)?
Die OPK beschäftigt sich schon seit ihrer Gründung mit dem Thema Qualitätssicherung in der Psychotherapie und unterhält einen Ausschuss für Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung. Wir engagierten uns bei der Entwicklung einer Standarddokumentation als Empfehlung für die Professionsangehörigen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundespsychotherapeutenkammer. Ein Mitglied des Vorstandes sowie ein Kammerversammlungsmitglied beraten im Expertengremium des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) die dortige Arbeit. Wir werden die Etablierung der neuen Qualitätssicherungsinstrumente mit Fortbildungen für Sie und Ihr Praxispersonal begleiten und uns weiterhin fachlich und berufspolitisch einbringen.
20.) Wer ist und was macht der Ausschuss Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung in der OPK?
Der QIPT-Ausschuss wurde 2019 auf Wunsch der Kammerversammlung als gesonderter Ausschuss gebildet, um sich mit den wichtigen Fragen der Qualitätssicherung zu befassen und den Vorstand hierbei zu unterstützen. Die gewählten Mitglieder sind Frau Christiane Dittmann (PP, Sachsen-Anhalt) als Vorsitzende, Frau Eva Frank (KJP, Brandenburg), Frau Janine Manthey (PP, Thüringen), Herr Sven Quilitzsch (PP, Sachsen) und Frau Heike Gesa Kunze (PP; Mecklenburg-Vorpommern). Der Ausschuss wird außerdem von Frau Dr. Sabine Ahrens-Eipper (PP, Sachsen-Anhalt) als zugeordnetem Vorstandsmitglied und Frau Mahnecke-Windhövel von der Geschäftsstelle begleitet. Neben dem QS-Verfahren beschäftigt sich der Ausschuss derzeit mit der Qualitätssicherung im Rahmen der Nutzung von digitalen Möglichkeiten in der Psychotherapie.
https://iqtig.org/veroeffentlichungen/ambpsycht-zwischenbericht/