Das Land Brandenburg sieht vor, mit sämtlichen Einrichtungen, die die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die Leistungen zu erbringen, einen Vertrag als Traumaambulanz abzuschließen. Das können neben Kliniken auch niedergelassene Psychotherapeuten und Ärzte sein. Damit ist gewährleistet, dass nach Beendigung der Traumatherapie eine einfachere Überführung ins GKV-Versorgungssystem möglich ist. Die betreffende Person könnte bei dem behandelnden Psychotherapeuten bleiben.
Die OPK begrüßt den Weg des Landes Brandenburg, da gerade die Überführung von Betroffenen aus den Traumaambulanzen in die Regelversorgung eine unüberwindbare Hürde darstellt. Verbunden damit sind häufig ein Therapeutenwechsel und ein Abbruch der therapeutischen Beziehung.