Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und fachkundige Ärzte in Niederlassungen (KV) oder privaten Praxen können bei Erfüllung der strukturellen Voraussetzungen entsprechende Versorgungsverträge abschließen. Ebenso ist dieser Versorgungsschwerpunkt Fachkliniken zugänglich. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Vorgehen und Vertragsabschluss finden Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/soziales-entschaedigungsrecht/traumaambulanzen-soforthilfe-fuer-gewaltopfer/
Durch die explizite Einbeziehung der ambulanten Versorgungsstruktur soll in Brandenburg eine vielschichtige flächendeckende Versorgung von Opfern von Gewalttaten erreicht werden. Damit geht Brandenburg einen eigenen Weg, den die OPK ausdrücklich begrüßt.