Frage: Frau Dr. Krug, ab dem 1. April 2017 tritt die geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Diese führt insbesondere die psychotherapeutische Sprechstunde als neue Leistung ein. Und damit verbunden sind wiederum eine Menge neuer Regelungen wie z.B. die Mitteilung aus den psychotherapeutischen Praxen zu ihrer neuen telefonischen Erreichbarkeit. Wie wird die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mit diesen Informationen umgehen?
Dr. Sylvia Krug: Nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie müssen Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsauftrag künftig 100 Minuten Sprechstunde pro Woche (mit hälftigem Versorgungsauftrag 50 Minuten) anbieten. Außerdem sind 200 Minuten pro Woche, mit hälftigem Versorgungsauftrag 100 Minuten pro Woche, telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die KV Sachsen hat in den vergangenen Tagen ein Anschreiben an alle Vertrags-Psychotherapeuten geschickt, in dem über die neuen Richtlinien informiert und bestimmte Informationen abgefragt werden. Es gibt einen Rückmeldebogen, in dem dreigeteilt die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit, des Sprechstundenangebots sowie die aktuellen Sprechzeiten nach Bundesmantelvertrag an die KV rückgemeldet werden sollen. Ein Schwerpunkt ist die telefonische Erreichbarkeit. Es ist aus dem Blickwinkel der Versorgung wichtig zu wissen, wann man in den psychotherapeutischen Praxen einen Ansprechpartner erreicht, um Patienten weiter zu vermitteln und über entsprechende Psychotherapeuten zu informieren. Die Psychotherapeuten können, müssen aber nicht selbst am Telefon sitzen, sondern es ist da auch an Praxispersonal oder andere Dienstleister gedacht.
Frage: Zum 1. April übernehmen die Terminservicestellen der KVen auch die Aufgabe, Termin zu vermitteln. Dies werden Sprechstundentermine sein?
Dr. Sylvia Krug: Die Terminvermittlung beschränkt sich auf ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie auf die Akutbehandlung. Patienten, die sich wegen eines Termins für eine Akutbehandlung an die Terminservicestelle wenden, müssen zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für die Vermittlung ist, dass ein Therapeut eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat. Angenommen es kommt eine Terminanfrage von einem Patienten an die Terminservicestelle, dann ist der Ablauf so: Wir suchen vordergründig die nahegelegensten Psychotherapeuten, kontaktieren die Kollegen in ihrer telefonischen Erreichbarkeitszeit und fragen einen Termin an.
Frage: Und wie wird die KV mit Patienten umgehen, die schon in einer Sprechstunde waren, eine Indikation zu einer Akuttherapie bekommen haben, aber in der Praxis, die die Sprechstunde gemacht hat, nicht behandelt werden können?
Dr. Sylvia Krug: So, wie es jetzt angedacht ist, erhält der Patient von Therapeut A aus der Sprechstunde die Bescheinigung, eine Akutbehandlung zu benötigen. Mittels eines Berichtes erhält der Therapeut B alle notwendigen Informationen dazu und kann die Akutbehandlung beginnen. Therapeut B fragen wir ebenfalls über die Terminservicestellen an.
Frage: Wie werden Sie die Psychotherapeuten informieren?
Dr. Sylvia Krug: Jede Bezirksgeschäftsstelle der KV hat zwei Ansprechpartner aus der Abteilung Qualitätssicherung und aus der Abteilung Sicherstellung benannt, die bei Fragen kontaktiert werden können. Zudem werden Informationen auf der Homepage der KV-Sachsen veröffentlicht. Die angegeben Sprechzeiten aus den Meldebögen werden dort veröffentlicht und perspektivisch erscheinen diese dann auch über das Arztregister in der Arzt- und Psychotherapeutensuche. Man kann dann nachlesen, welcher Psychotherapeut welche Sprechzeiten hat und wie und wann er telefonisch erreichbar ist.
Alle Ansprechpartner und Informationen stehen unter www.kvsachsen.de in der Rubrik „Strukturreform der ambulanten Psychotherapie“. Wir werden pünktlich zum Start am 1. April dort alle Informationen bereitstellen.
Frage: Die Frage steht im Raum, ob dieser erleichterte Zugang zur Psychotherapie nun einen Ansturm an Anfragen in den Terminservicestellen auslöst oder eher nicht. Die KV Sachsen hat als einzige KV Erfahrungen mit Facharztanfragen sammeln können. Wie hoch standen Psychotherapeuten im Kurs?
Dr. Sylvia Krug: Die Vermittlungsanfragen zu Psychotherapeuten standen am Anfang des Pilotprojektes hoch im Kurs. Mit Beginn der regulären Einführung der Terminvermittlung waren die Zahlen rückläufig, da die Termine für die Psychotherapeuten nicht mehr vermittelt wurden (nur auf direkte Anfrage von Patienten). Zum 1. April ist der Zugang über die Terminservicestellen für die psychotherapeutische Sprechstunde nicht über Überweisungsscheine mit Dringlichkeitsstufen geregelt und damit völlig frei. Deshalb rechnen wir mit einem erheblichen Ansturm in den Terminservicestellen zur Terminvermittlung im Bereich der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Frage: Wie gehen Sie gefühlt in diese neuen Abschnitt der psychotherapeutischen Versorgung?
Dr. Sylvia Krug: Es war aus dem Blickwinkel der Versorgung der Patienten ein wichtiger, notwendiger Schritt. Speziell die Erreichbarkeit der Psychotherapeuten ist uns wichtig. Egal, ob über Terminservicestellen oder selbst vereinbart – die Praxen der Psychotherapeuten sollten für die Patienten zu Terminvereinbarungen erreichbar sein. Das dies für die Psychotherapeuten einen praxisorganisatorischen Einschnitt darstellt, dessen sind wir uns bewusst. Wir hoffen, dass die Psychotherapeuten mitziehen und ihren Spielraum in den gesetzlichen Forderungen finden.