Zum Hintergrund: Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhielt mit dem „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ eine neue gesetzliche Grundlage. Diese Reform sollte Abhilfe schaffen, um die persönliche finanzielle Belastung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung zu beenden. Entstanden ist aber eine fatale Situation:
Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität, das sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium aufgliedert. Im Anschluss wird die staatliche Approbationsprüfung abgelegt. Die Approbation und damit die Erlaubnis, den Heilberuf selbständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen, wird somit mit dem Bestehen der Approbationsprüfung bereits im Anschluss an das Studium erteilt. Die Berufsbezeichnung lautet dann „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“.
In einer sich anschließenden fünfjährigen Weiterbildung werden die jungen Psychotherapeuten zu Fachpsychotherapeuten ausgebildet. Die Struktur der neuen Weiterbildung ist angelehnt an die ärztliche Weiterbildung. Für diese Zeit sind sie in Anstellung tätig. In dieser Weiterbildungszeit haben die approbierten Psychotherapeuten laut der Reform Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Leider versäumte es aber die Bundesregierung, diese Voraussetzungen der Finanzierung gesetzlich zu regeln. Ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen schaffen können, um dem Zustrom der Studienabgänger des neuen Masterstudiums der Psychotherapie in nächster Zeit gerecht zu werden.
Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde im letzten Jahr mit einer erfolgreichen Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die durch ihre 72.000 Mitzeichnungen im Juli 2023 zur öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages führte. Der Petitionsausschuss hatte das Anliegen anerkannt und ans Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit verwiesen. In der Folge hat am 13. Dezember 2023 der Petitionsausschuss die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen. Dieser Beschluss wurde am 18. Januar durch den Bundestag bestätigt. Jedoch bleiben die dringend benötigten Maßnahmen bisher aus. Die Absolventen des Masterstudiengangs in Psychotherapie stehen weitgehend ohne Weiterbildungsmöglichkeiten da; für 2025 wird eine massive Zunahme entsprechender Absolventenzahlen gerechnet. Ohne diese Weiterbildung können sie nicht die erforderliche Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis erlangen. Diese Situation gefährdet die zukünftige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung.
Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolventen des neuen Studiengangs. Im OPK-Gebiet waren es 2022 bereits 30 Absolventen. Bis zum Frühjahr 2024 werden deutschlandweit circa 1.000 Absolventen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen.
Siehe auch: idw-Kalendereintrag