Umsetzung der Richtlinienreform: Eine erste SichtungDie Bilanz fällt gemischt aus.

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OPK-Präsidentin Andrea Mrazek.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

da sind sie nun, die lange erwarteten Detailregelungen der Psychotherapievereinbarung. Die Bilanz fällt sicherlich gemischt aus. Während eine unserer Forderungen zur Vereinfachung der Umwandlung von Einzel- in Gruppenstunden nunmehr ohne weitere Bürokratie von den Psychotherapeuten entschieden werden kann, ist auf der anderen Seite die niederfrequente, langfristige Behandlung chronisch kranker Patienten erschwert worden. Und das, obwohl sich hier um ein dringliches und von uns oft thematisiertes gesellschaftliches Problemfeld handelt. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ergeben sich hingegen tatsächliche Verbesserungen durch die Richtlinienreform, in dem nun eine fachlich angemessenere Definition von Bezugspersonen vorgenommen wurde. Außerdem bilden sich die besonderen Herausforderungen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch in einem höheren Stundenkontingent bei der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen ab.

Leider werden dabei aber allen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin detailliert die Abläufe der Behandlung vorgeschrieben. Man könnte von einer Regelungslust sprechen, die beim Gegenüber Regelungsfrust auszulösen geeignet ist. Man sehe sich die sehr differenzierten Angaben an, die auf den neuen Formularen gemacht werden müssen. Offenbar haben es die Kassen geschafft, ihren eigenen Bürokratieaufwand zu reduzieren und auf die Psychotherapeuten abzuwälzen.

Als mildernder Umstand sollte allerdings berücksichtigt werden, dass „Gemeinsamer Bundesausschuss“ und „Reform“ einen Widerspruch in sich darstellen und somit diese ersten Schritte zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung anerkannt werden sollten – eine angemessene Vergütung vorausgesetzt. Weitere Schritte werden aber  folgen müssen.

Klar ist nun auch geworden, dass die Terminservicestellen ab dem 01.04.2017 ausschließlich Termine für psychotherapeutische Erstgespräche und Akutbehandlung vermitteln. Es bleibt abzuwarten, wie dies von den Patientinnen und Patienten angenommen wird und sich auf das Gefüge der Versorgung auswirkt.

Der Vorstand der OPK  möchte die Umsetzung der Veränderungen im Verlauf dieses Jahres kontinuierlich und kritisch begleiten. Dazu wollen wir vor allem praktische und berufsrechtliche Fragen in den Blick nehmen. Ich lade Sie deshalb ein, gemeinsam mit der Kammer die Erfahrungen mit der Umsetzung der vorliegenden Reform, ihre Möglichkeiten und ihre Grenzen zu beraten. Dazu wird am 7.6.2016 in Leipzig ein OPK-Forum zur Richtlinienreform stattfinden. Ziel ist es, eine Weiterentwicklung und wenn nötig, Korrekturen politisch zu fordern.

Weitere Veränderungen stehen Mitte 2017 an: die konkrete Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Einweisung und zur Verordnung von Krankentransporten, Soziotherapie und medizinscher/psychotherapeutischen Rehamaßnahmen werden dann voraussichtlich vorliegen. Wir werden hierüber ebenfalls in unseren Medien und in Veranstaltungen vor Ort informieren und das Gespräch zu praktischen Fragen mit Ihnen suchen, sowie geeignete Fortbildungen anbieten.

Als Kammer haben wir uns immer für eine flexiblere und an den individuellen Bedürfnissen der Patienten angepasste Versorgung stark gemacht. Wir sollten die Änderungen kritisch erproben und uns weiterhin als Experten für psychische Gesundheit dazu äußern, wie eine solche Versorgung ausgestaltet werden kann. Das Vorhaben einer Flexibilisierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung muss weiterentwickelt werden, um auch tatsächlich bei den Patienten anzukommen.

Ich freue mich darauf, die vielfältigen Themen mit Ihnen zu diskutierten.

 

Links zum Herunterladen:
• geänderte Psychotherapie-Vereinbarung: KBV Psychotherapie.pdf
• Zusammenfassung der Veränderungen der Psychotherapie-Richtlinie: Die neue psychotherapeutische Versorgung