Geflüchtete drei Jahre von Psychotherapie auszuschließen, ist fatalÄnderung des AsylbLG erschwert Versorgung und erhöht Kosten

Mit dem am 18. Januar 2024 beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz hat der Deutsche Bundestag auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, der Schutzsuchende doppelt so lange wie bisher von der Regelversorgung ausschließt. Statt 18 Monaten erhalten Schutzsuchende zukünftig 36 Monate lang nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt in diesem Zeitraum grundsätzlich nur eine Akut- und Schmerzbehandlung. Psychotherapie wird nur in Einzelfällen genehmigt.

„Das hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter“, so Benecke. „Unbehandelt oder zu spät behandelt, können sich psychische Erkrankungen verschlechtern oder chronifizieren. Behandlungskosten erhöhen sich, obwohl sie durch frühzeitige Behandlung vermeidbar wären.“ Bereits heute kann die Nachfrage nach Versorgung psychisch kranker Geflüchteter nicht gedeckt werden. Mit der erfolgten gesetzlichen Verschärfung wird es für Geflüchtete noch schwerer werden, psychotherapeutische, psychosoziale oder psychiatrische Unterstützung zu erhalten.

Die BPtK hatte gemeinsam mit weiteren Organisationen in einem Positionspapier auf die gesundheitlichen Folgen bei der Verdoppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate aufmerksam gemacht und an die Bundestagsabgeordneten appelliert, sich gegen eine Änderung auszusprechen.

Positionspapier „Gesundheitliche Folgen bei der Verdoppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate
Positionspapier Gesundheitliche Folgen bei der Verdoppelung der Asylleistungsbeschränkungen von 18 auf 36 Monate

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Rückführungsverbesserungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)