Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.
Diese Sonderregelung gilt ab dem 17. November und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Innerhalb eines Kalendermonats können danach bis zu viermal 40-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese Regelung galt bereits während der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020.
Für Sie zum Herunterladen: Gemeinsame Abrechnungsempfehlung