„Wenig Leidensdruck“Jürgen Golombek und Dr. Gregor Peikert über die Vertretung der Angestellten in der Kammer

Frage: Seit wann gibt es den Ausschuss?

Dr. Gregor Peikert: Der Ausschuss für die Angelegenheiten der angestellten PPs und KJPs wurde zu Beginn der 2. Legislatur der OPK 2011 ins Leben gerufen.

Frage: Was wollten Sie im Ausschuss erreichen, warum sind Sie dazu angetreten?

Jürgen Golombek: Die Angestellten sind in sehr heterogenen Feldern tätig, von der Tätigkeit im Krankenhaus über Rehabilitationskliniken, Beratungsstellen bis zur Forensik und anderen Bereichen. Die Angestellten repräsentieren in der OPK ein Viertel der Kammermitglieder. Im Ausschuss sollten diese Mitglieder einen Anlaufpunkt finden und wissen, wer sie in der Kammer vertritt. Hier sollen die Probleme, Themen, Schwierigkeiten der Mitglieder im Angestelltenverhältnis gebündelt werden. Außerdem regelt das Sozialrecht viele Dinge für die Niedergelassenen, aber nicht für die Angestellten, z. B. die Gleichstellung mit Fachärzten oder die Vergütung. Wir müssen mit diesem Ausschuss zum Teil andere Wege gehen, weil im niedergelassenen Bereich Dinge anders geregelt sind.

Angestellten-Ausschuss
Die aktuellen Mitglieder des Angestellten-Ausschusses: v.l. Dr. Sabine Gollek, Jürgen Golombek, Dr. Gregor Peikert, Dr. Andrea Keller sowie Wolfgang Ritz.

Frage: Ist die Arbeit in diesem Ausschuss deshalb eine große Herausforderung, gerade weil die betreffende Mitgliedschaft so inhomogen ist?

Jürgen Golombek: Ja, es ist ein anderes Feld, das auch eines anderen Blickwinkels bedarf. Weil es so heterogen ist, muss man erstmal ganz verschiedene Strukturen verstehen. Ein Krankenhaus ist ganz anders strukturiert und arbeitet auch nach einem anderen Sozialgesetzbuch als zum Beispiel die Beratungsstellen. In den Krankenhäusern und den Rehabilitationskliniken ist unsere Arbeit klar als Heilkunde deklariert, das ist sie in den Beratungsstellen schon nicht mehr so eindeutig. Wie ist zum Beispiel das Selbstverständnis der Therapeuten in den Beratungsstellen? Wird dort Psychotherapie oder Beratung gemacht?

Frage: Wie handlungsfähig sind Sie, wenn die Rahmenbedingungen so unterschiedlich sind?

Jürgen Golombek: In der bisherigen Legislaturperiode haben wir die Themen und Problemfelder verdichtet, gesammelt, nach Prioritäten geguckt und haben dies in den gesamtgesellschaftlichen Bezug gestellt. Zum Beispiel PEPP: das begleiten wir natürlich, auch wenn der Ausschuss da nicht aktiv in den Prozess eingreifen kann. Wir können zwar Ideen und Vorschläge entwickeln, müssen diese aber dann auf eine andere Ebene weiterreichen. Wir prüfen zudem, wie die rechtliche Situation von Psychotherapeuten in den Institutionen ist. Wir sind viel mehr in hierarchischen Systemen verankert. Und die Frage ist hier: Wie können wir leitende Funktionen einnehmen? Von den Kostenträgern wird dies auch immer wieder in Frage gestellt.

Dr. Gregor Peikert: Die Schlagkraft ist sicher noch verbesserungsbedürftig. Wir haben in der ersten Wahlperiode gemerkt, dass viele Kammerthemen eher den Bereich der Niedergelassenen betreffen. Wegen der Heterogenität, aber auch wegen der nicht ganz so starken Identifikation der angestellten Mitglieder mit der Kammer lässt unsere Schlagkraft da zu wünschen übrig. Die Kollegen versuchen, gegenüber ihren Arbeitgebern individuelle Regelungen für sich zu finden. Aber große Bewegungen, die Stellung der Psychotherapeuten in den Kliniken zu verbessern, können wir nicht beobachten. Im Gegenteil, die Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer hat ergeben, dass die Kollegen sich eigentlich sehr zufrieden fühlen, obwohl ihre Vergütung nicht ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Leitende Tätigkeiten werden informell geregelt, ohne Auswirkungen auf die Vergütung. Auch der Organisationsgrad ist sehr gering. Der Leidensdruck und die Energie, etwas zu verbessern, sind vielerorts nicht da. Dies ist auch ein Anliegen des Ausschusses, dass im Sinne der Versorgung der Patienten in Krankenhäusern Psychotherapie institutionalisiert wird.

 

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Frage: Wie sieht die Entwicklung der Angestelltenzahlen für die OPK aus, denn finanzielle Anreize werden vom System in die Richtung gesetzt, doch in die Niederlassung zu gehen?

Dr. Gregor Peikert: Wir sehen einen kleinen Rückgang der Angestelltenzahlen, weil in den ostdeutschen Ländern im Nachgang der Reform der Bedarfsplanung noch einige Kassensitze vergeben wurden. Es liegt auch daran, dass gute dauerhafte berufliche Perspektiven an Krankenhäusern für Psychologische Psychotherapeuten nur schwer zu finden sind. Daher gibt ein ganzer Teil der jungen Kollegen nach der Psychotherapeutenausbildung die Anstellung auf und geht lieber in die Niederlassung als am Krankenhaus zu bleiben.

Jürgen Golombek: Die Eingangserfahrung im Berufsleben ist im Rahmen der Ausbildung die praktische Tätigkeit. Und diese Erfahrung ist meistens nicht so gut, weil schlecht bezahlt, die Arbeitskraft wird ausgenutzt und perspektivisch gesehen gibt es wenige bis gar keine Aufstiegschancen. Wir haben bei der tariflichen Eingruppierung, z. B. TVöD, bis heute nicht erreicht, dass es Psychologische Psychotherapeuten als Berufsgruppe gibt. Da stehen nach wie vor Diplom-Psychologen. Auch die Ursprungserfahrungen, welchen Stellenwert der Einzelne in den Kliniken hat, motivieren nicht sehr viele, sich nach der Ausbildung dort zu verankern. Und das macht es auch für die Kammerarbeit so schwer, weil wir es mit einer hohen Fluktuation, einem hohen Durchlauf an Mitarbeitern in den Kliniken zu tun haben. Die Identifikation mit der Kammer ist dadurch begrenzt. Es ist häufig ein Einzelkämpfertum, das wir antreffen. Aber die Schlagkraft kann nur über den Organisationsgrad erhöht werden. Das zeigt alle Erfahrung, die wir aus anderen Projekten gewonnen haben.

Dr. Gregor Peikert: Man muss die Aufmerksamkeit auch noch mal auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen lenken. Genau genommen hat ein gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland keinen Anspruch auf Psychotherapie, wenn er mit einer psychischen Störung ins Krankenhaus kommt. Er hat Anspruch auf die Hotelleistung des Krankenhauses, auf ärztliche Behandlung, auf Medikamente, aber nicht auf eine leitliniengerechte, moderne Psychotherapie. Der Sozialgesetzgeber sieht vor, nur ausnahmsweise Patienten im psychiatrischen Krankenhaus intensiv psychotherapeutisch zu behandeln. Und deshalb können die Krankenhäuser gar nicht anders, als durch anders qualifizierte Mitarbeiter, Praktikanten oder eben gar nicht Psychotherapie zu leisten.

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Frage: Welche Möglichkeit hat die Kammer, da etwas zu tun?

Dr. Gregor Peikert: Die Kammer muss vor allen Dingen auf die Missstände hinweisen und dafür eintreten, dass eine moderne, leitliniengerechte Psychotherapie auch gesetzlich Krankenversicherten in einer stationären Behandlung zukommt. Wir haben viele stationäre Patienten, die sehr lange in Behandlung sind, wo sehr dringend Psychotherapie indiziert ist. Aber in vielen Krankenhäusern kann Psychotherapie nicht regulär und leitliniengerecht geleistet werden, weil es für die Krankenhäuser keine Möglichkeit gibt, dies gegenüber den Krankenversicherungen zu refinanzieren.

Frage: Sie sagen, Angestellte sind nur geringfügig organisiert. Welche Möglichkeiten sehen Sie mit dem Ausschuss, diese Tatsache zu beeinflussen?

Dr. Gregor Peikert: Die Kammer ist selbst keine Gewerkschaft. Wir können die Kollegen nur ermuntern, sich auch mit Gewerkschaften auseinanderzusetzen, selbst in Gewerkschaften Mitglied zu werden und sich aktiv zu engagieren. Wir sind in den Gewerkschaften völlig unterrepräsentiert. Das hat zur Folge, dass die Gewerkschaften sich nicht für die Verbesserungen der Situation der Psychologischen Psychotherapeuten einsetzen. Wir haben also in den Gewerkschaften sowie gegenüber den Arbeitgebern keine Lobby. Ein Jurist hat mal gesagt, die Psychologischen Psychotherapeuten haben eine viel zu geringe Marktmacht und setzen ihre Interessen deshalb nicht durch. Die Marktmacht würde entstehen, wenn die Psychotherapeuten deutlich machen würden, dass Psychotherapie im Krankenhaus eine notwendige und gefragte Leistung ist. Und dass die Qualität der Krankenhausbehandlung auch von der Qualität der dort angebotenen Psychotherapie abhängt. Aber diese Präsenz nach außen haben viele Kollegen noch nicht. Im Gegenteil, viele Kollegen bezeichnen sich selbst weiterhin als Psychologen, nicht als Psychotherapeuten. Da wird der eigenständige Heilberuf weder im Titel noch in der Präsenz vertreten.

Frage: Es ist also wichtig, das Selbstbewusstsein der Mitglieder zu stärken. Sie sind ein Qualitätsgarant in der medizinischen Versorgung der Patienten.

Dr. Gregor Peikert: Das haben wir vor, wir wollen das Selbstbewusstsein stärken. Deshalb wird es noch in diesem Jahr eine „best practice“-Veranstaltung geben, in der wir gut funktionierende Projekte vorstellen, in denen eine gutgehende Psychotherapie ein zentrales Element der Krankenhausbehandlung ist, wo qualitativ hochwertige Psychotherapie auch strukturell gesichert ist. Wir werden Kollegen aus den Krankenhäusern bitten, in denen das schon stattfindet, ihre Modelle zu präsentieren und hoffen, dass dies von anderen aufgegriffen und in ihre Häuser mitgenommen wird.

Jürgen Golombek: Es geht darum, dass wir die Organisation einer Gewerkschaft nicht ersetzen können. Was wir als Kammer leisten können, ist, die Mitglieder dafür zu sensibilisieren, wo sie ansetzen können. Auch in Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen oder Berufsbezeichnungen. Es ist ein Unterschied, ob ich mich als Diplom-Psychologe oder als Psychologischer Psychotherapeut bezeichne und definiere. Das spielt natürlich auch in den Punkt der Argumentation gegenüber meinem Verhandlungspartner hinsichtlich der tariflichen Eingruppierung hinein. Welche Argumentation kann man ins Feld führen? Dafür wollen wir Unterstützung bieten. Wir können aber nicht die konkreten Verhandlungen vor Ort übernehmen oder ersetzen. Das ist nicht Aufgabe der Kammer. Es ist wichtig, diese Grenze zu ziehen. Wir können den Prozess unterstützen, ansonsten haben wir einen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und berufsrechtlichen Rahmen, der unumstößlich ist.

Die „best practice“-Veranstaltung soll dabei Orientierung geben. Zur letzten Veranstaltung der leitenden Psychotherapeuten hatten wir einen Vortrag dazu, wie man den psychotherapeutischen Dienst in einem Krankenhaus aufbauen und erweitern kann. Wie kann ich Einfluss gewinnen vor Ort? Wie kann ich vor Ort mit der Geschäftsführung Projekte anstoßen? Es gilt, unser Berufsbild bei den Arbeitgebern erst einmal transparent zu machen. Die andere Seite kann oft nicht zwischen Psychologe und Psychotherapeut unterscheiden und erkennen, dass da eine Entwicklung stattgefunden hat. Wir braten zu oft in unserem eigenen Saft und denken, alle müssen wissen, was ein approbierter Psychotherapeut ist. Das ist ein Irrtum. Dabei kann die Kammer nun wieder Aufklärungsarbeit leisten, auch bei den Arbeitgebern.

Frage: Wissen die Angestellten um die Einflussmöglichkeiten der Kammer? Wissen sie, wie Entscheidungsprozesse laufen, wer die Akteure berufspolitisch sind?

Dr. Gregor Peikert: Es gibt einige sehr engagierte Kollegen, andere haben Nachholbedarf. Noch zu viele Kollegen in den Krankenhäusern identifizieren sich zu wenig mit der Kammer und haben wenig Wissen über die Kammer. Ein anekdotisches Beispiel: ein Kollege, der auf die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer hingewiesen wurde, schrieb an die OPK: „Vielen Dank, ich möchte Ihrem Verein nicht beitreten“. Offenbar gibt es noch Kollegen, die die Rechtslage nicht wahrgenommen haben.

Jürgen Golombek: In der Ausschussarbeit haben wir erstmal versucht zu erfassen, wer arbeitet eigentlich wo. Das haben wir mit den Informationsbriefen an die Chefärzte über die Fortbildungspflicht von Psychotherapeuten im Ansatz gemacht. Weiterhin haben wir ein Netzwerk an angestellten Kollegen erarbeitet, z. B. durch die Sammlung von Mail-Adressen, um zu Veranstaltungen einzuladen und zu koordinieren. Wir wollen so auch regionale Aktivitäten fördern, unabhängig von der Kammer. Von vielen Aktivitäten erfahren wir auch nicht. Es erreichen uns fast ausschließlich Negativ-Beispiele, aber selten ein Positiv-Beispiel, das wir aufgreifen und an die Kollegen weitertragen könnten.

Frage: Was wird in den nächsten vier Jahren passieren?

Dr. Gregor Peikert: Wir haben jetzt einen ganz großen Schritt vor uns. Nach dem Versorgungsstrukturgesetz dürfen ab dem kommenden Jahr Psychotherapeuten in Krankenhäuser einweisen. Das wird die Situation verändern. Dazu müssen wir die Kollegen schulen. Das wirkt eben auch auf die Kollegen in den Krankenhäusern zurück, dass diese dann als Partner der niedergelassenen Kollegen in Erscheinung treten. Von Juristen wird immer wieder gesagt, dass diese Befugnis, in ein Krankenhaus einzuweisen, ein wichtiger Schritt hin zu einer Leitungstätigkeit für Psychologische Psychotherapeuten ist. Mit der Einweisung in ein Krankenhaus darf ein Psychotherapeut über die Weiterbehandlung in einem Krankenhaus verfügen. Damit wird die Position der Psychologischen Psychotherapeuten im Krankenhaus indirekt gestärkt werden. Meine Hoffnung wäre, dass wir in den nächsten vier Jahren damit auch weiterkommen, dass Strukturqualität über personelle Mindeststandards festgesetzt wird, d. h., dass Psychologische Psychotherapeuten auch in psychiatrischen Krankenhäusern beschäftigt werden müssen. Dies wäre ein Schritt in die Richtung, dass diese Tätigkeiten dann adäquat vergütet werden müssen. Ich habe die Hoffnung, dass wir in den nächsten vier Jahren ein großes Stück vorankommen.

Jürgen Golombek: Zudem schauen wir gezielt, welche neuen Tätigkeitsfelder sich erschließen lassen. Bei einer demografischen Betrachtung der OPK wird klar, dass perspektivisch nicht alle Mitglieder im niedergelassenen Bereich arbeiten können. Und es wird auch darum gehen, attraktive Perspektiven einer Angestellten-Tätigkeit darzustellen. Dies wird zum einen durch das Versorgungsstrukturgesetz, aber auch durch das Durchsickern dessen, dass die Psychotherapeuten in den Krankenhäusern die Psychotherapie machen, geschehen.

Dr. Gregor Peikert: Dass es an den Krankenhäusern dauerhaft etablierte Stellen für Psychotherapeuten gibt – ähnlich wie bei den Oberärzten in der Klinik. Es sollen leitende Psychotherapeuten dauerhaft eine Perspektive in den Krankenhäusern finden. Zum Stichwort „neue Tätigkeitsfelder“: Ich hoffe, dass wir in vier Jahren auch weiter sind in der Frage, ob Psychologische Psychotherapeuten sozialpsychiatrische Dienste leiten können. Wir haben in Sachsen dort einen Durchbruch erzielt. Wir hoffen nun auf einen ähnlichen Erfolg in Thüringen. Wir bleiben in den anderen Ländern aktiv. Psychologische Psychotherapeuten werden somit als die Spezialisten für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, und nicht nur für einen Teilbereich von Erkrankungen, wahrgenommen.

Jürgen Golombek: Es ist spekulativ, aber durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird die Psychotherapie in den Krankenhäusern noch einmal viel stärker verankert. Außerdem wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zur Direktausbildung kommen. Das heißt, dass mit Ende des Studiums und mit einer Gleichstellung im Rahmen der dann folgenden Weiterbildung Psychotherapie im Krankenhaus ganz anders verankert ist. Auch die Weiterbildung im Krankenhaus wird eine bessere sein. Unsere Aufgabe ist es, über die Bundeskammer zu insistieren, dass Aus- und Weiterbildung viel mehr in den Händen der eigenen Profession liegt. Im Moment ist es noch viel von Ärzten abhängig, laut Gesetzeslage. Für dieses Ziel kämpfen wir, dass Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten auch von Psychotherapeuten erfolgt.

Dr. Gregor Peikert: Wenn die Direktausbildung so kommt, dann würde sich vielleicht die unglückliche Situation von Psychotherapeuten in Ausbildung auflösen. Das würde strukturell vieles klären. Wie weit wir da in vier Jahren sind, dazu wäre ich vorsichtig, weil es längere Reformprozesse sind.

Frage: Wo sehen Sie sich 2019?

Dr. Gregor Peikert: Ich persönlich sehe mich 2019 als leitender Psychotherapeut an der Klinik gefestigt, sehe mich mit einem anderen Vertrag und ich hoffe, dass es an den Häusern mehr Kollegen gibt, die eine gute Psychotherapie leisten. Ich hoffe auch auf eine Kammerversammlung 2019, die einen Ausschuss für Angestellte etabliert. Weiterhin hoffe ich für die Kammerwahl 2019 auf mehr Angestellte als gegenwärtig, die in die Kammerversammlung gewählt werden, aber auch mehr Angestellte, die die Kammerversammlung wählen. Die Identifikation bei den Angestellten mit der Kammer ist in vier Jahren ein ganzes Stück besser als heute.

Jürgen Golombek: Das eben Gesagte möchte ich unterstützen. Momentan ist der Anteil der Angestellten rückläufig in der Kammerversammlung und ich hoffe ebenso auf eine größere Beteiligung in der Wahl als auch derer, die sich zur Wahl stellen und den Mut aufbringen, in diesem Bereich zu kämpfen. Je weniger sich dazu bereit erklären, desto schwieriger wird es zukünftig sein. Je mehr Schultern wir dafür haben werden, umso besser sind wir aufgestellt. Ich hoffe, dass eine gefühlte und erfahrene Gleichstellungen in den Krankenhäusern vorangeschritten ist, so dass dieser Bereich an Attraktivität gewinnt. Die Kollegialität in Krankenhäusern, das Erfahren von Gemeinschaft und Erfahrungsaustausch, wird von vielen Kollegen durchaus als sehr positiv empfunden. Die Anerkennung, die Wertschätzung von Psychotherapeuten im Krankenhaus wird sich perspektivisch verstärken, vermehren, ohne zu euphorisch zu sein.

Änderungen in der Gesetzgebung verlangen einen langen Atem. Und es ist wichtig, dass das die Kammermitglieder verstehen und keine Hauruckbewegungen möglich sind. Es ist unbedingt notwendig, sich im Angestellten-Bereich berufspolitisch zu engagieren!