„Suizidales Verhalten erkennen, verhindern und behandeln“Herbsttagung der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) in Jena am 22. bis 24.09.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar entschieden, dass im damaligen Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe schränke das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr ein. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen. Es sei auch nicht auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt, sondern bestehe „in jeder Phase menschlicher Existenz“. Seit dieser Entscheidung gibt es keine klare Regelung mehr. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, ein Schutz- und Beratungskonzept zu entwickeln. Vor allen Dingen sollten damit Menschen geschützt werden, deren Sterbewunsch nicht ganz so freiwillig erscheint, weil sie zum Beispiel anderen schlicht nicht zur Last fallen wollen.

In einem Plenarvortrag bei der kommenden Herbsttagung der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) in Jena wird die Rechtsanwältin Frau Tanja Unger, welche gemeinsam mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz die Verfassungsbeschwerde dreier Ärzte vertrat und den Strafrechtsparagrafen 217 gekippt hat, einen Überblick zum assistierten Suizid aus juristischer Perspektive geben und Fragen zu diesem Thema beantworten. Am Anschluss an den Plenarvortrag findet eine moderierten Podiumsdiskussion zum „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ mit hochkarätigen Teilnehmern aus Politik und Fachverbänden statt, in der unter anderem auch der aktuelle Stand der gesetzlichen Neuregelung zum „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ diskutiert wird.

Weitere Informationen zum vielfältigen Programm der DGS-Tagung inclusive spannender und praktischer Workshops finden sie auf der Tagungshomepage: www.dgs-tagung-jena.de. Eine Zertifizierung der Tagung bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer ist beantragt.