„Beruf und Familie unvereinbar zu machen, ist ein Rückfall in verstaubte Vorstellungen von ausschließlicher Erwerbstätigkeit“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich. Dreiviertel der Psychotherapeut*innen sind weiblich.“ Die BPtK fordert deshalb vom Bundesgesundheitsministerium, die Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden.
Die Richtlinie ist rechtswidrig und gefährdet die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen. Der Gesetzgeber hat vor 15 Jahren ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sich Praxissitze teilen, um besser Beruf und Familie vereinbaren zu können. Damit sollte insbesondere das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes umgesetzt werden. Die neue G-BA-Richtlinie schließt jedoch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit einem halben Praxissitz davon aus, die zentrale Koordinierungsrolle in der Komplexversorgung übernehmen zu können. „Damit gefährdet der G-BA nicht zuletzt das Reformprojekt selbst, weil nicht mehr genug Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Verfügung stehen, die für schwer psychisch kranke Menschen die Behandlung planen und steuern können“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Grund, warum nicht auch Psychotherapeut*innen mit einem halben Praxissitz zentrale Koordinationsaufgaben übernehmen können.“