Gemeinsam die psychischen Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und deren Familien eindämmenOPK veröffentlicht Strategiepapier

Seit März 2020 prägt die Corona-Pandemie weite Teile des Lebens von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben von Beginn an ein besonderes Augenmerk auf die Folgen für ihre jungen Patient*innen. Mittlerweile belegen auch zahlreiche Studien eindrücklich die Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (s. z.B. Brakemeier et al. 2020, Leopoldina, 2021). Es zeigen sich insbesondere folgende Problemlagen:

  • Vermehrte Anfragen zur Aufnahme einer Psychotherapie in den Praxen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP), psychiatrischen Institutsambulanzen und Kinder- und Jugendpsychiatrien
  • Zunahme der Komplexität der Fälle, der Symptomlast und der assoziierten Beeinträchtigungen
  • Verschlechterung der dringend erforderlichen Zusammenarbeit im Helfersystem
  • Längere Wartezeiten auf die Aufnahme in stationäre Einrichtungen (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Reha, psychosomatische Kliniken) und Häufung schwerer und komplexer Krankheitsbilder
  • Zunahme von Schulvermeidung/Abstinenz und sozialem Rückzug

Um diese Problemlagen zu bewältigen, müssen wir die speziellen Bedarfe zur Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit neu bewerten. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) hat zu diesem Zweck ein Expertengremium gegründet und möchte Ihnen die entwickelten Empfehlungen und Strategievorschläge unterbreiten:

  1. Zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche ermöglichen: Um den entstandenen Engpässen in der ambulanten Versorgung entgegenzuwirken, schlagen wir vor, auf drei Jahre befristete Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit den Kernleistungen psychotherapeutische Sprechstunde, psychodiagnostische Testverfahren, Akutbehandlung, probatorische Sitzungen und Kurzzeittherapie I und II zu ermöglichen.
  2. Einrichtung von sozialtherapeutischen Praxen: Das Leistungsspektrum psychotherapeutischer Praxen muss erweitert und differenziert werden, um den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern und Behandlungskapazitäten besser zu nutzen. So können psychoedukative Gruppen, übende Verfahren (PMR, Autogenes Training, etc.) und Angebote zur Stressreduktion sowohl für Kinder als auch deren Eltern eine Ergänzung darstellen und deren Durchführung an pädagogische bzw. sozialpädagogische Fachkräfte delegiert werden. Im Ergebnis würde dies eine multiprofessionelle ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter der Federführung der psychotherapeutischen Praxen ermöglichen.
  3. Flächendeckende Angebote für Gruppenpsychotherapie schaffen: Im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden derzeit nur sehr wenig Gruppentherapien durchgeführt. Es gibt verschiedene Hindernisse, unter anderem fehlende Abrechnungsgenehmigungen. Deshalb sollten für einen Übergangszeitraum praktikablere Regelungen zum Erwerb der Abrechnungsgenehmigung geschaffen werden, indem die Anerkennung von in eigener Praxis durchgeführten Gruppentherapien unter qualifizierter Supervision für den praktischen Nachweis gelten können.
  4. Stärkung der Zusammenarbeit – Einbezug von Psychotherapeut*innen in die Jugendhilfeausschüsse: KJP sollten regelhaft in den Landesjugendhilfeausschüssen vertreten sein. Ihre Benennung sollte durch die OPK erfolgen.
  5. Stärkung der psychotherapeutischen und psychologischen Expertise in den Schulen: Es bedarf professioneller Supervisions- sowie Fortbildungsangebote zu Themen der psychischen Gesundheit durch Psychotherapeut*innen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte. Dazu müssen Stellen für approbierte Psychotherapeut*innen geschaffen werden. Bei der schulpsychologischen Beratung ist der Versorgungsschlüssel in Deutschland deutlich zu gering. Die Bundesländer müssen hier dringend nachbessern und neue Stellen für Schulpsycholog*innen schaffen. Auch Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dieser muss im Schulsystem ins Bewusstsein von Lehrkräften, Eltern und Betreuern sowie Fachkräften im Helfersystem gerückt und konsequent umgesetzt werden.

Das ausführliche Positionspapier finden Sie hier: Strategiepapier OPK psychische Folgen Corona eindämmen