Die Kernpunkte des Referentenentwurfes kurz und knapp:
• Auf ein sechssemestriges Bachelor-Studium folgt ein konsekutives Master-Studium, jeweils an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen. Parallel zum Master-Abschluss wird ein Staatsexamen eingeführt, dessen Absolvierung Voraussetzung für die Erteilung der Approbation sein wird.
• Die Berufsbezeichnung wird in Zukunft „Psychotherapeutin“/“Psychotherapeut“ lauten. Fünftel des Studiums werden inhaltlich festgelegt (180 ECTS). Die restlichen Studienanteile (120 ECTS) können die jeweiligen Hochschulen selbst bestimmen, soweit die Studiengänge akkreditiert sind.
• Es können Modell-Studiengänge eingerichtet werden, die die Kompetenz zur Verschreibung von Pharmaka vermitteln.
• Es folgt eine Weiterbildungsphase, deren Inhalte durch die Landeskammern geregelt werden. Diese dient nach erfolgreichem Abschluss zur sozialrechtlichen Zulassung. In der Weiterbildung wird zwischen der Therapie von Erwachsenen und der Therapie von Kindern und Jugendlichen differenziert.
• Psychotherapeuten sind die Spezialisten für psychische Gesundheit Die formulierten Ausbildungsziele spiegeln die Breite des Berufsbildes adäquat wieder. Schon heute sind sie neben der Versorgung von psychisch kranken Menschen auch für die Prävention und Rehabilitation zuständig. Sie kooperieren mit anderen Berufsgruppen, veranlassen Leistungen und übernehmen Leitungsfunktionen und gutachterliche Tätigkeiten. Ihre Kompetenzen tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Psychotherapie in Forschung und Anwendung bei. Die Ausgestaltung der Ziele des Studiums in der vorgelegten Tiefe und Breite sind ein begrüßenswerter Schritt.
• Die Approbationsordnung wird die die näheren Inhalte des Studiums und der staatlichen Prüfung regeln und muss nun zeitnah erlassen werden.
• Eine Übergangsfrist von 12 Jahren ist vorgesehen. Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes die Psychotherapie-Ausbildung beginnt, behält alle Rechte und Pflichten. Die Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach altem Recht dürfen ihren Titel weiter führen.
• Dass die Verordnung von Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege in Zukunft ermöglicht wird, ist ein konsequenter Schritt.