Zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit fand am 23. November 2017 ein Gespräch mit der Staatssekretärin Beate Bröcker in Magdeburg statt. Für die spätere Umsetzung der Neuregelungen zur Ausbildung im Psychotherapeutengesetz sind wie bisher auch die Länder zuständig. Für eine spätere reibungslose Umsetzung der Novellierung ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Ministerium und der OPK ein wichtiger Punkt. Dabei wurde der Stand der Diskussion in Sachsen-Anhalt, mit den anderen Ländern und auch den Kultusministerien thematisiert. Ein weiteres wichtiges Thema war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Regelung der Zugangsvoraussetzung.