Soziotherapie bzw. medizinische Rehabilitation noch nicht verordenbarBewertungsausschuss fasste erforderliche Beschlüsse zur Anpassung der Präambel des Kapitels 23.1 bzw. zu den GOP 30810 und 30811 des EBM nicht

Niedergelassene Psychotherapeuten können Soziotherapie bzw. medizinische Rehabilitation derzeit noch nicht verordnen. Der Bewertungsausschuss hat wider Erwarten am 19. Dezember 2017 die erforderlichen Beschlüsse zur Anpassung der Präambel des Kapitels 23.1 bzw. zu den GOP 30810 und 30811 des EBM nicht gefasst. Die Beschlüsse sind offenbar am Widerstand der Krankenkassen wegen der Frage der extrabudgetären Vergütung der GOPs zur Soziotherapie gescheitert und sollen in der Sitzung des Bewertungsausschusses Ende Januar 2018 erneut beraten werden. Wir werden Sie über den Ausgang dieser Gespräche informieren.