Was muss in das Impressum Ihrer Homepage?Der 7. Fall von "Alles was Recht ist"

Der Fall:

Die Psychotherapeutin Frau C, Mitglied der OPK, möchte eine Homepage erstellen, um so auf ihre Tätigkeit und Praxis aufmerksam zu machen. Sie möchte wissen, ob und wie sie das Impressum gestalten muss.

Die Antwort der OPK:

Nach § 23 Absatz 4 Berufsordnung OPK muss die Internetpräsenz den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere den Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).

Da das Vorhalten einer Homepage durch Psychotherapeuten, die über ihr Dienstleistungsangebot informieren, einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst im Sinne des TMG darstellt, müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Diensteanbieter unter anderem die Informationspflichten nach § 5 TMG beachten. Danach besteht eine Pflicht, bestimmte Angaben auf ihrer Website, ein sogenanntes Impressum, vorzuhalten.

Das Impressum muss über einen Klick von der Startseite der Homepage erreichbar sein und folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name, Vorname und Anschrift der Praxis
  • Telefonnummer,
  • Faxnummer (empfohlen, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben),
  • die E-Mail-Adresse,
  • die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde (für die OPK: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Goyastraße 2d, 04105 Leipzig)
  • die Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung als Aufsichtsbehörde für Vertragspsychotherapeuten
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist (Psychologischer Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, BRD),
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Hinweise darauf, wie diese zugänglich sind (für die OPK: Berufsordnung der OPK, Sächsisches Heilberufekammergesetz, Psychotherapeutengesetz zugänglich über die folgenden Links:
    https://opk-info.de/wp-content/uploads/Berufsordnung-in-der-Fassung-der-%C3%84nderungssatzung-vom-04.11.2020.pdf?x82652
    https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3941.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c der Abgabenordnung, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht
  • Angabe des Partnerschaftsregister und der entsprechenden Registernummer bei einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine dieser Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden. Außerdem kann eine kostenintensive Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine zusätzliche Folge bei Nichtbeachtung der Regelungen sein.

Außerdem möchte die OPK darauf aufmerksam machen, dass abhängig von der Gestaltung und den Inhalt der Homepage möglicherweise weitere Regelungen des TMG und ggf. des Rundfunkstaatsvertrages zu beachten sind.