Sehr geehrte/r AbonnentIn,

der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1. Januar 2018) vergütet.

 
 

Zuvor Abrechnungsgenehmigung für Soziotherapie bei Ihrer KV beantragen!

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Um Soziotherapie verordnen zu können, müssen Psychotherapeuten zuvor bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Abrechnungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist auch die Erklärung einer Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur einzureichen. Für die Rehabilitationsverordnung muss dagegen keine Abrechnungsgenehmigung beantragt werden.

Seit Juni 2017 sind die Änderungen der Soziotherapie- und Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die die neuen Befugnisse von Psychotherapeuten zur Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation regeln. Mit diesen neuen Befugnissen verfügen Psychotherapeuten über weitere wichtige Bausteine, um eine umfassendere Versorgung von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen besser koordinieren zu können. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat bereits eine „Praxis-Info Soziotherapie“ veröffentlicht, in der auch erläutert wird, wie Psychotherapie und Soziotherapie sich ergänzen und aufeinander aufbauen können.

Mitte März 2018 wird die BPtK auch eine Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ veröffentlichen, in der ausführlich und anhand von Fallbeispielen beschrieben wird, wann und wie Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können.

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„Menschen können am besten Unterstützung im eigenen Wohnumfeld, im Alltag gebrauchen.“

Die OPK möchte dieses Jahr dazu nutzen, verstärkt die Vernetzung der unterschiedlichenVersorgungslandschaften zu unterstützen und Kollegen darin zu bestärken, eine Zulassungzur Verordnung von Soziotherapie bei den zuständigen KVen zu beantragen.

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer möchte dieses Jahr dazu nutzen, verstärkt die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungslandschaften zu unterstützen und Kollegen darin zu bestärken, eine Zulassung zur Verordnung von Soziotherapie bei den zuständigen KVen zu beantragen. Die Soziotherapie ist hauptsächlich im institutionellen Versorgungsbereich angesiedelt, wie die Sozialpsychiatrischen Dienste oder Angebote zu Selbsthilfegruppen auch. Über eine zunehmende Vernetzung dieser unterschiedlichen Versorgungslandschaften
lässt sich eine optimalere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen erreichen.

Die Versorgung durch Soziotherapeuten ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Das liegt an den sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, welche die Soziotherapeuten in den Ländern vorfinden, da die Verhandlungen über die Finanzierung der Leistung „Soziotherapie“ nach keinem bundesweit standardisierten Verfahren laufen.

Ein Gespräch mit Lars Petzka, der seit 2016 als Soziotherapeut im Landkreis Bautzen tätig ist. Lars Petzka ist studierter Heil- und Behindertenpädagoge und seit 2008 in den verschiedenen Bereichen des Psychosozialen Trägervereins Sachsen engagiert und erfahren.

 
 

Alle wichtigen Informationen zur Soziotherapie in Ihrem Bundesland

Frohes neues Jahr 2018

Unter dem Link Berufsverband der Soziotherapeuten   erhalten Sie wichtige Informationen zur ambulanten Soziotherapie sowie die Kontaktdaten von Soziotherapeuten in Ihrem Bundesland.

Die OPK wird Ihnen in diesem Jahr zudem Fortbildungen zu sozialmedizinischen Fragestellungen anbieten. Weitere Informationen in Kürze auf der OPK-Homepage und im Onlinemagazin.

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Zitat des Newsletters 16.07.2024

Stille und Einsamkeit sind Voraussetzungen der Originalität.

 

— Otto Buchinger, deutscher Mediziner