Sehr geehrte/r AbonnentIn,
 
 
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OPK-Präsidentin Andrea Mrazek

es ändert sich weiterhin viel in diesem Jahr. Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet nach und nach die Aufgaben ab, die ihm der Gesetzgeber ins Aufgabenheft geschrieben hat. So sind nun nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie auch die neuen Befugnisse im Juni in Kraft getreten. Wir nehmen das zum Anlass, gemeinsam mit der zuständigen KV zu informieren und die praktische Umsetzung zu diskutieren. Sie finden in diesem Newsletter die Daten für die diesjährigen „OPK vor Ort“ Veranstaltungen mit dem Thema „Neue Herausforderungen in der Psychotherapie“ zu denen wir sie herzlich einladen. Des Weiteren möchte ich gerade die Praktiker auf eine Feldstudie zu den geplanten Anpassungen im ICD 11 hinweisen und dafür werben, sich nach Möglichkeit zahlreich zu beteiligen. Wir sollten unsere praktische klinische Expertise einbringen und so zu einer vernünftigen Umsetzung des viel kritisierten DSM5 in der künftigen ICD-11 beitragen. Deshalb möchte ich Sie dazu einladen, sich an der Studie zu beteiligen.

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Sommerzeit!

Ihre Andrea Mrazek

 
 

Neue Befugnisse für Psychotherapeuten: Angepasste Richtlinien sind im Juni in Kraft getreten

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Ende März veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die angepassten Richtlinien, die die neuen Befugnisse für Psychotherapeuten regeln. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese nun nicht beanstandet hat, sind die Richtlinien zu Krankenhauseinweisung, Verordnung von Soziotherapie, medizinischer Reha sowie Krankenbeförderung allesamt seit Juni in Kraft. Dies eröffnet neue und notwendige Entscheidungsspielräume bei der Behandlung psychisch kranker Menschen.

 
 

Einladung zu „OPK vor Ort 2017“

OPK vor Ort

In unserer diesjährigen Veranstaltungsreihe wollen Sie über aktuelle berufspolitische Themen sowie über Entwicklungen in ihrem Bundesland informieren. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen, die sich aus den neuen Befugnissen und den neuen Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie wie der psychotherapeutischen Sprechstunde ergeben, haben wir unser Schwerpunktthema geändert und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort gesucht.

 
 

Bessere Vergütung der Sprechstunde und Akutbehandlung, Sprechstunde als psychotherapeutische Grundversorgung anerkannt

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Die neuen psychotherapeutischen Leistungen, Sprechstunde und Akutbehandlung, werden besser vergütet und auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Die Sprechstunde wird zugleich als Leistung der psychotherapeutischen Grundversorgung anerkannt und ist zuschlagsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. April 2017.

 
 

Revisionsprozess des ICD 11: Beteiligen Sie sich!

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Das international führende Klassifikationssystem von Psychischen und Verhaltensstörungen, die aktuelle Version der International Classification of Diseases (ICD-10) der WHO, befindet sich derzeit in Revision zur ICD-11. Dieser Entwicklungsprozess wird weltweit unter Einbezug von Experten verschiedenster Fachdisziplinen durch internetbasierte Feldstudien unterstützt und begleitet.

 
 

Zitat des Newsletters 27.07.2024

Der verständige Zuhörer ist der Geburtshelfer meiner Gedanken.

 

— Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller