Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde am 10. Dezember 2021 durch Bundestag und Bundesrat novelliert. Wir möchten Sie auf folgende Änderungen aufmerksam machen:

Impfpflicht ab dem 15. März 2022

Ab dem 15. März 2022 müssen Personen, die im Pflege- und Gesundheitswesen tätig sind, entweder geimpft oder genesen (im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung) sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 haben. Die Regelung dazu findet sich in § 20a Infektionsschutzgesetz. Erfasst von dieser Vorschrift sind auch Praxen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das bedeutet, dass Inhaber und Beschäftigte von psychotherapeutischen Praxen künftig einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus vorhalten müssen. Das gilt unabhängig von der Praxisform.

Änderung der Testpflicht für Genesene/ Geimpfte

Mit der Änderung des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes zur Testpflicht hat der Gesetzgeber zudem auf die massive Kritik der Vertreter der Heilberufe reagiert. Für geimpfte und genesene Personen ist es nunmehr ausreichend, wenn sie sich zweimal pro Woche testen. Diese Tests können als Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Ungeimpfte Personen unterliegen weiterhin der so genannten 3G-Regelung. Sie müssen täglich einen Testnachweis vorlegen. Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung sind dabei nicht zulässig.

Die Testergebnisse sind weiterhin von den Praxen zu dokumentieren und aufzubewahren. Sie müssen nur noch nach Aufforderung durch das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Außerdem sind Praxen verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen dessen sind den Mitarbeitern regelmäßig Testungen anzubieten.

Begleitpersonen

Es wurde klargestellt, dass Begleitpersonen von Patienten und Patientinnen nicht Besuchern gleichzusetzen sind. Sie müssen daher unabhängig vom Impfstatus keinen Testnachweis vorlegen.

Bitte beachten Sie: Entscheidungen und Empfehlungen zum Infektionsschutz ändern sich häufig und sind besonders schnell überholt. Beachten Sie daher außerdem geltende Regelungen in Ihrem Bundesland sowie den Städten/Landkreisen.

Viele Fragen fallen nicht unter die Zuständigkeit der OPK und sind verbindlich nur mit der zuständigen Institution zu klären und von dieser zu entscheiden.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:

https://www.kbv.de/html/coronavirus.php 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html


OPK veröffentlicht Strategiepapier zur „Bewältigung der psychischen Folgen der Pandemie für Kinder, Jugendliche und Familien“

Auf Initiative der Kammerversammlung hin beschäftigte sich die OPK in den vergangenen Monaten intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und Familien. Der Vorstand rief dazu eigens eine Arbeitsgruppe ins Leben. Diese bündelt die Expertise aus verschiedenen Versorgungsbereichen und erarbeitete ein Strategiepapier mit Empfehlungen und Vorschlägen für die Politik.

Das Strategiepapier wurde an Abgeordnete und Ministerien in den fünf Bundesländern versandt. Bereits nach kurzer Zeit kann man feststellen, dass das Papier dort auf großes Interesse stößt. Anfang des kommenden Jahres werden daher verschiedene Gespräche mit dem entsprechenden Adressatenkreis stattfinden.

Weiterführende Informationen und das Strategiepapier finden Sie hier: https://opk-magazin.de/berufs-und-gesundheitspolitik/gemeinsam-die-psychischen-folgen-der-corona-pandemie-bei-kindern-jugendlichen-und-deren-familien-eindaemmen/


Otto Rendenbach ist Mitglied der Kammerversammlung

Nachdem unser geschätzter Kollege Johannes Weisang zum 30.11.2021 zurückgetreten war, hat Otto Rendenbach seine Nachfolge in der Kammerversammlung angenommen.

Herr Rendenbach vertritt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Bereits von 2011 bis 2019 gehörte er über zwei Wahlperioden der Kammerversammlung an. So kennt er die Kammerarbeit gut.

Die OPK freut sich, mit Herrn Rendenbach einen so erfahrenen und weitsichtigen Kollegen für die Arbeit in dem höchsten Kammerorgan hinzugewonnen zu haben. Wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer guten Zusammenarbeit.