Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Das neue Jahr wird Spritze“ titelte das Satiremagazin „Eulenspiegel“. Mit der Impfung gegen Coronaviren verbinden sich auch unter uns Psychotherapeuten gerade Hoffnungen, Sorgen und Fragen. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, muss natürlich jede und jeder selbst treffen. Die OPK setzt sich aber aktiv dafür ein, dass Psychotherapeuten in die Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen gleichrangig mit Haus- und Kinderärzten eingeordnet werden. Dies muss auch für Psychotherapeuten in Privatpraxen und für Psychotherapeuten in Ausbildung gelten. Gründe hierfür sind u. a., dass wir Psychotherapeuten uns jeweils lange mit Patienten in Kontakt befinden und wir nicht bei allen Patienten, nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, eine zuverlässige Befolgung der Infektionsschutz-Regeln voraussetzen können. In Brandenburg hat die KV bereits entsprechende Regelungen getroffen, für Sachsen-Anhalt wurde uns das zugesagt. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben wir uns jetzt nochmals an die zuständigen Ministerien gewandt mit der Bitte, Psychotherapeuten in den Impfstrategien entsprechend zu berücksichtigen. In diesem Newsletter finden Sie den Link zu den Informationen für Ihr Bundesland. Auch Fragen rund um das Thema Mundschutz in der Psychotherapie tauchten nach den Verschärfungen der Vorsichtsmaßnahmen wieder auf. Die Landesverordnungen verlangen „medizinische“ oder „qualifizierte“ Mund-Nasen-Bedeckung (d. h. OP- oder FFP2-Masken) auch in psychotherapeutischen Praxen. Aktuell möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung zum Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken auf die Therapiesitzung ausgeweitet hat. Für alle anderen ostdeutschen Bundesländer gelten Ausnahmen von der Maskenpflicht, „wenn die Art der Leistung das nicht zulässt“. Damit wird es den Psychotherapeuten überlassen, einzuschätzen, ob die jeweilige Therapiesituation das Tragen einer Maske „nicht zulässt“. Gründe für den Verzicht auf Masken könnten beispielsweise Erstickungsängste Patienten mit schwerer Panikstörung oder die Beziehungsgestaltung in Therapien mit Kindern sein. Dass Psychotherapie mit Mund-Nasen-Schutz generell nicht möglich wäre, wird durch viele praktische Erfahrungen widerlegt. Bitte informieren Sie sich aktuell zum Thema „Mundschutz in der psychotherapeutischen Praxis“ auf den jeweiligen Seiten Ihres Bundeslandes. Ich selbst trage seit Dezember in meiner Praxis Mundschutz auch in Einzeltherapien und bitte auch meine Patienten darum. Beweggründe dafür waren Erfahrungen von Kollegen. Ein Psychotherapeut, der von einer positiv getesteten Patientin als Kontaktperson angegeben worden war, musste in Quarantäne, weil beide in der Einzeltherapie auf den Mundschutz verzichtet hatten. Eine Psychotherapeutin, die selbst positiv getestet wurde, musste ihre Patienten und Praxismitarbeiter nicht als Kontaktpersonen angeben, weil alle auch im Einzelsetting Mundschutz trugen. Diese Erfahrungen sind sicherlich nicht zu verallgemeinern, zeigen aber, dass Mundschutz auch vor Quarantäne schützen kann. Hoffen wir, dass der momentane Trend zu rückläufigen Infektionszahlen anhält und dass uns die Impfungen helfen, bald wieder zu normaler Arbeit und normalen Begegnungen zurückkehren zu können. Bleiben Sie gesund. Ihr Gregor Peikert
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