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OPK Vorstand Stadtbad 035 - 18cm 03
Der OPK-Vorstand

am 01.04.2017 werden die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft treten. Für Psychotherapeuten bedeutet das den Startschuss für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und für weitere Neuerungen. Nun ist auch die Psychotherapie-Vereinbarung entsprechend angepasst veröffentlicht worden. Es stehen noch aus: die Aufhebung einiger Befugniseinschränkungen und die Honorierung. Letztere wird voraussichtlich am 29. März bekannt gegeben werden.

Hinweisen möchten wir außerdem auf die Position der OPK zum Verhältnis von Akuttherapie und Konsiliarbericht.

 
 

Umsetzung der Richtlinienreform: Eine erste Sichtung

Bürokratie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
da sind sie nun, die lange erwarteten Detailregelungen der Psychotherapievereinbarung. Die Bilanz fällt sicherlich gemischt aus. Während eine unserer Forderungen zur Vereinfachung der Umwandlung von Einzel- in Gruppenstunden nunmehr ohne weitere Bürokratie von den Psychotherapeuten entschieden werden kann, ist auf der anderen Seite die niederfrequente, langfristige Behandlung chronisch kranker Patienten erschwert worden. Und das, obwohl sich hier um ein dringliches und von uns oft thematisiertes gesellschaftliches Problemfeld handelt. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ergeben sich hingegen tatsächliche Verbesserungen durch die Richtlinienreform, in dem nun eine fachlich angemessenere Definition von Bezugspersonen vorgenommen wurde.

 
 

Save the Date: OPK-Forum zur Richtlinienreform am 07.06.2017

Termin vormerken Stempel rot

Die OPK möchte diesen Prozess gemeinsam mit ihren Mitgliedern aktiv begleiten. Lassen Sie sich uns an der Umsetzung der fachlichen, auch berufsrechtlichen, Anforderungen der Reform beteiligen. Im Dialog von Niedergelassenen und Expertenwissen aus verschiedenen Bereichen sollen neuralgische Punkte benannt werden, die eine sinnvolle Ausgestaltung ermöglichen und bestehende Problemfelder und Graubereiche aufgezeigt werden. So können wir politische Forderungen ableiten, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einzufordern.

 
 

OPK-Position: Akuttherapie und Konsiliarbericht

konsiliarbericht

Noch vor Beginn der Umsetzung der Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie erreichten uns zahlreiche Nachfragen. So ergibt sich etwa die Frage, ob vor Beginn der Akuttherapie zwingend ein Konsiliarbericht eingeholt werden muss. Nach der Rechtsauffassung der OPK bietet die Psychotherapie-Richtlinie hierfür keine Anhaltspunkte.

 
 

Zitat des Newsletters 01.09.2024

Ein kluger Entschluss reift unverhofft, blitzschnell und ohne Erwägung, doch Dummheiten machen wir allzu oft nach reiflichster Überlegung.

 

 

 

— Oskar Blumenthal , deutscher Schriftsteller