Das hat sich ab 1. Juli 2024 in in der psychotherapeutischen Versorgung geändert. ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
 

Aktuelle Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

seit dem 1. Juli 2024 gibt es wichtige Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung. Lesen Sie dazu hier alles Wissenswerte und nutzen Sie die zusätzlichen Informationsangebote:

 
 

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

aufgepasst

Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband haben sich auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Informieren Sie sich über die neuen Abrechnungsempfehlungen und nutzen Sie das Angebot der Online-Informationsveranstaltung der BPtK
 
 
 
 
 

Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen nun Kassenleistung

Syst.-Therapie

Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren kann Systemische Therapie als viertes Richtlinien-Psychotherapieverfahren nun auch bei Kindern und Jugendlichen bei allen Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Psychotherapie-Richtlinie angewendet werden.
Sie kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Auch das für die Systemische Therapie spezifische Mehr-Personen-Setting, bei dem relevante Bezugspersonen der Patient*in in die Behandlung einbezogen werden, ist möglich.