Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt und der Zugang erleichtert.
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun geschlossen.
Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.
Um die Kammermitglieder zu informieren, bietet die BPtK eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Termine: jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr
Montag, 15. Juli 2024
Donnerstag, 25. Juli 2024
Mittwoch, 14. August 2024 und
Montag, 16. September 2024
Anmeldung
Interessierte können sich mit Angabe des gewünschten Termins unter veranstaltung@bptk.de anmelden. Sie erhalten dann im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung den Zoom-Link per E-Mail.
Die gemeinsame Abrechnungsempfehlung finden Sie hier und die GOP-Infotabelle hier