Verbesserung der Qualität familienrechtlicher Gutachten:Aktueller Referentenentwurf zu Gesetzesänderung liegt vor

Im letzten Jahr wurde deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berufen, um über Vorschläge zur Verbesserung der Qualität von familienrechtlichen Gutachten zu beraten. Es wurde deutlich, dass die derzeit noch bestehende gesetzliche Unterregulierung der Anforderungen an Gutachterinnen und Gutachter dafür mit verantwortlich ist, dass mitunter fachlich unzureichende Gutachten erstellt und für die gerichtliche Entscheidungsfindung herangezogen wurden. Die Beratungen beschäftigten sich intensiv mit zu verankernden Mindestanforderungen an Gutachter, die zur qualifizierten Gutachtenerstellung notwendig sind.

Die OPK setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, fachliche Standards für die notwendigen Kenntnisse zu einer qualifizierten Ausübung der Sachverständigentätigkeit zu setzen. In der 2010 von der OPK entwickelten „Richtlinie zur Eintragung in Sachverständigenlisten“ wurden die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Sachverständigentätigkeit festgelegt. Auch auf politischer setzten wir uns stets nachdrücklich für eine gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an Gutachter ein.

Nun liegt aktuell ein Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vor, zu welchem die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unter Hinzuziehung der Positionen der Landeskammern Stellung bezogen hat. Wir halten die Bemühungen des Gesetzgebers, die Qualität von familienrechtlichen Gutachten mit dieser Gesetzesinitiative zu verbessern für äußerst unterstützenswert und dringend geboten. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen betreffen in erster Linie zum einen eine deutliche Verschärfung der Einhaltung von Fristen bis zur Erstellung von Gutachten, und zum anderen die Festlegung von Berufsqualifikationen, die für eine qualifizierte Erstellung von Gutachten herangezogen werden können. Aus Sicht der OPK decken die vorgeschlagenen Berufsqualifikationen (psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen, medizinischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen) ein fachlich sinnvolles Spektrum ab. Es sollte zur Präzisierung lediglich von „ärztlicher“, anstatt von „medizinischer“ Qualifikation die Rede sein. Darüber hinaus sollte in der Gesetzesbegründung präzisiert werden, dass es sich bei „psychotherapeutischer“ Berufsqualifikation ausschließlich um ärztliche Psychotherapeutinnen und ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeutinnen und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten handelt.

 

 

Es ist dabei aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, dass für alle Berufsgruppen über die Berufsqualifikation hinaus Anforderungen an zusätzliche Qualifikationen festgeschrieben werden, die für eine fundierte Erstellung von familienrechtlichen Gutachten notwendig sind. Denn die Anforderungen an Sachverständige sind – auch auf Grund der weitreichenden Bedeutung der Empfehlungen im gerichtlichen Verfahren – so hoch, dass hier unbedingt eine besondere Fachkunde erforderlich ist, die weit über die Studieninhalte der erfassten Professionen hinaus geht. Es sind beispielsweise zwingend Kenntnisse des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts sowie forensische und psychologische Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Auch Kenntnisse über Psychopathologie müssen vorhanden sein. Es ist daher unerlässlich im Gesetzestext aufzunehmen, dass eine Berufsqualifikation nur dann geeignet sein kann, wenn zusätzlichen Qualifikationen gegeben sind. Ebenso ist im Gesetzestext auf entsprechende Nachweise, wie im Falle der OPK der Verweis auf die Sachverständigenlisten festzuschreiben.

Es wurde bereits eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, die diese Punkte fordert, detailliert begründet und entsprechende Vorschläge im Gesetzestext macht. Wir werden sie über den Fortgang der Gesetzesinitiative auf dem Laufenden halten.

Dr.  Andrea Walter

Wissenschaftliche Referentin

Hier der Referentenentwurf zum Nachlesen: Referentenentwurf

Hier alle Informationen zur OPK-Fortbildung „Familienrechtliche Gutachten und Stellungnahmen“: Download