Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind schwer traumatisiert und benötigen intensive psychotherapeutische Behandlung. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass schon während der Vernehmungen in einem Strafverfahren mit einer Psychotherapie begonnen werden kann. Dafür ist eine Klarstellung im Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder erforderlich, zu dem heute im Rechtsausschuss eine Anhörung stattfindet.
„Die traumatisierten Kinder und Jugendlichen benötigen frühestmöglich eine psychotherapeutische Betreuung und Behandlung, um ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten und damit die Befragungen während des Strafverfahrens nicht zu einer Retraumatisierung führen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Eine Psychotherapie steht der Beweiserhebung nicht im Weg, sondern macht sie vielfach überhaupt erst möglich.“
Die BPtK unterstützt auch, dass das Strafverfahren gegen minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt besonders beschleunigt werden soll. Durch ein ausdrückliches Beschleunigungsgebot kann die Dauer des Strafprozesses für die traumatisierten Kinder und Jugendlichen verkürzt und erträglicher werden.