Der Umgang mit von Kindesmissbrauch, Misshandlung und/oder Vernachlässigung betroffener Kinder und Jugendlicher stellt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vor besondere Herausforderungen, welche zunächst Unsicherheiten auslösen können: „Welche Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz?“ „Wie sieht es mit der ärztlichen Schweigepflicht aus?“ „Welche Rolle spielt das Opferentschädigungsgesetz?“ „Was muss beachtet werden bei einer Behandlung bei laufendem Strafprozess?“ „Welche Institutionen sind involviert?“ „Welche Rolle nehmen ich als Psychotherapeut*in ein, was sind meine Aufgaben und was nicht?“ „Wie verhalte ich mich in Verdachtsmomenten?“
Beginnend am 27. Mai, werden wir uns monatlich (mit einer Sommerpause im Juli und August 2021) Fragen des Kinderschutzes mit wechselnden Expert*innen widmen. Wir haben uns für eine Reihe von Kurzfortbildungen am späten Nachmittag entschieden, um die Vereinbarkeit mit Ihrem Praxisalltag zu ermöglichen. Den Auftakt wird Frau Dr. Ahrens-Eipper, Vorstandsmitglied mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung von betroffenen Kindern und Jugendlichen, mit einer Einführung in das Thema Kinderschutz aus psychotherapeutischer Sicht geben. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Am 24. Juni folgt das erste Expertengespräch mit Professor Dr. Voß , Professor für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung an der Hochschule Merseburg und Projektleiter des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“.
Die Fortbildungsreihe hat zum Ziel, Wissen über rechtliche Grundlagen und aktuelle Leitlinien zu vertiefen und Sicherheit in der Einschätzung einer Gefährdung zu gewinnen, emotionale Belastung der Therapeut*innen zu reduzieren, Grenzen der Arbeit aufzuzeigen, Anregungen für die Planung von Interventionen zu geben und über weitere Hilfemöglichkeiten zu informieren.
Welche Fragen brennen Ihnen auf den Nägeln? Schicken Sie uns gerne Ihre Themenwünsche und gestalten Sie so die Fortbildungen mit!
Schreiben Sie uns unter der Überschrift „Themenwünsche Kinderschutz“ an info@opk-info.de.
Sie können selbst entscheiden, welche Themen für Sie relevant sind und welche Sie überspringen möchten. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Teilnahme an der Einführungsfortbildung am 27.05.2021.
Sollten Sie an Web-Seminaren zu diesem und Thema interessiert sein, dann bitten wir Sie sich für den Veranstaltungs-Newsletter der OPK anzumelden. Dieser wird Sie zu gegebener Zeit zu allen Wunschthemen auf dem Laufenden halten: https://opk-info.de/fortbildungen/veranstaltungs-newsletter-der-opk/