Besonders betroffen seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien, infolge von Armut, Bildungsferne, Migrationshintergrund oder fehlenden Sprachkenntnissen.
Der Rat empfiehlt unter anderem:
- den Schulbetrieb durch bestmöglichen Infektionsschutz „so sicher wie möglich zu gestalten“,
- Schließung der Schulen und Kitas „als ultima ratio“ allenfalls in Betracht zu ziehen, wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen nicht erfolgreich waren,
- Ausbau von sprachlicher Bildung als fester Bestandteil der Kitabetreuung,
- Förderung für Schüler*innen mit schwächeren Leistungen,
- dauerhafte psychosoziale, psychotherapeutische und psychiatrische Angebote mit schulischer Anbindung sowie erweiterte Unterstützung durch die Jugendhilfe,
- Schulsozialarbeit und Stärkung der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit in besonders belasteten Wohnquartieren,
- Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere „im kinder- und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie sozialpädiatrischen Bereich“. Dazu gehört aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auch eine bessere kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung.
„Eine Enquetekommission zur Kindergesundheit des Bundestages sollte dazu kurzfristig gesetzliche Empfehlungen erarbeiten“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK.
Links zum weiterlesen:
7. Stellungnahme des Expert*innenrates der Bundesregierung