Der Vorstand beruft Ende dieses Jahrs drei Mitglieder und drei Stellvertreter in den Prüfungsausschuss „Systemische Therapie“. Der Prüfungsausschuss prüft die eingereichten Anträge und Unterlagen und hält die mündliche Prüfung ab. Ausschussmitglieder müssen in der Übergangszeit über eine nach Inhalt und Umfang der in der Weiterbildungsordnung der OPK geregelten Weiterbildungsteile gleichwertige Qualifikation verfügen. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Ausschuss haben, dann wenden Sie sich bitte bis zum 06.12.2019 an Frau Dr. Walter und stellen uns entsprechende Unterlagen zur Verfügung, die Ihre Qualifikation in Systemischer Therapie verdeutlichen.
Aufruf: Mitglieder für den Prüfungsausschuss „Systemische Therapie“ gesucht!
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