Dazu folgende Informationen:
– Gemäß § 291a SGB V darf der Zugriff auf Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte in Zukunft nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis erfolgen.
– Hierzu wird bis Mitte 2018 ein Heilberufsausweis ausgegeben.
– Die OPK sowie andere Landespsychotherapeutenkammern befinden sich dazu gegenwärtig in einer Testphase, in der die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ausgabe dieses Ausweises geschaffen werden.
– Mit Abschluss der Testphase werden wir Sie ausführlich über die OPK-Medien zum Heilberufsausweis informieren. Bitte haben Sie bis dahin Geduld und sehen Sie von derzeitigen Anfragen an uns dazu ab.
Vielen Dank.