Mitglieder, die bereits jetzt Weiterbildungsbestandteile in Systemischer Therapie abgeleistet oder eine Weiterbildung begonnen haben, können diese ebenfalls bei der Kammer einreichen und auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Die Nachweise werden im Einzelfall von einem Prüfungsausschuss „Systemische Therapie“ geprüft, dessen Mitglieder vom Vorstand bis zum Ende dieses Jahres berufen werden.
Die geänderte Weiterbildungsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Neben dem Bereich „Klinische Neuropsychologie“ wird dann auch im Bereich „Systemische Therapie“ der Nachweis der besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Inhalt der Bereiche sind, geregelt und setzen somit den Rahmen für die Weiterbildung.