Psychotherapeutische Kurzgruppe
Neu ist eine psychotherapeutische Kurzgruppe („gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“). Sie kann mit drei bis neun Teilnehmer*innen durchgeführt werden und zur Vorbereitung auf eine Gruppen-Psychotherapie, aber auch zur Beratung und ersten Behandlung der Erkrankung angeboten werden. Sie umfasst vier Sitzungen à 100 Minuten oder acht Sitzungen à 50 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung können zusätzlich weitere 100 Minuten durchgeführt werden, wenn Bezugspersonen einbezogen werden. Die Sitzungen werden nicht auf das Behandlungskontingent einer sich anschließenden Richtlinien-Psychotherapie angerechnet. Psychotherapeut*innen erhalten dafür abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer*in und Therapiestunde. Dies entspricht der Vergütung für die Richtlinien-Gruppenpsychotherapie. Um die psychotherapeutische Kurzgruppe anbieten zu können, ist die Abrechnungsgenehmigung für die Durchführung von Gruppen-Psychotherapie erforderlich.
Probatorik in der Gruppe
Außerdem können ab Oktober auch probatorische Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt werden. Mindestens eine probatorische Sitzung muss jedoch weiterhin im Einzelsetting durchgeführt werden. Falls die Gruppen-Psychotherapeut*in bei der Patient*in keine Sprechstunde durchgeführt hat, sind sogar zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting vorgeschrieben. Die Vergütung variiert nach der Gruppengröße zwischen 78,32 Euro pro Patient*in bei drei und 45,50 Euro bei neun Teilnehmer*innen. Sie liegt damit rund ein Viertel niedriger als die Vergütung der Richtlinien-Gruppenpsychotherapie.
Gruppen-Psychotherapie mit zwei Psychotherapeut*innen
Als weitere Neuerung kann Gruppen-Psychotherapie künftig auch von zwei Psychotherapeut*innen gemeinsam durchgeführt werden. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde hierfür entsprechend angepasst. In dem Fall kann die Gruppengröße auf bis zu 14 Teilnehmer*innen erweitert werden. Dabei erfolgt eine feste Zuordnung von Patient*innen zu der jeweils hauptverantwortlichen Psychotherapeut*in, die u. a. für die Behandlungsdokumentation und Antragsstellung zuständig ist.
Analytische Gruppenpsychotherapie
Schließlich wurde der EBM dahingehend angepasst, dass die analytische Gruppen-Psychotherapie zukünftig, wie bei den anderen Verfahren, auch in 50-Minuten-Einheiten angeboten werden kann.