Vor diesem Hintergrund hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sind hier verfügbar.
Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.
Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Termine:
Donnerstag, 25. Juli 2024
Mittwoch, 14. August 2024 und
Montag, 16. September 2024
jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
Anmeldung
Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.
Für Sie zum Herunterladen:
Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024