Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, haben KBV und GKV-Spitzenverband einige Sonderregelungen beschlossen. Sie gelten ab sofort.
Die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) werden zunächst bis zum 30. Juni 2020 auch im Rahmen der Videosprechstunde ermöglicht.
Alle Informationen unter diesem Link.