Fortbildung zur medizinischen Versorgung von AsylbewerbernHilfe zur Abrechnung medizinischer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 15. Dezember

Alle Akteure in der medizinischen Versorgung in Sachsen werden verstärkt mit Flüchtlingen konfrontiert. Die dabei aufkommenden medizinischen Fragestellungen sind vielschichtig und sollen aus diesem Grunde auch aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Daher werden zunächst zwei Veranstaltungstermine im Dezember zu den Themen häufige Erkrankungen (insbesondere Infektionserkrankungen) bei Flüchtlingen und Interpretation des Asylbewerberleistungsgesetzes angeboten.
Im ersten Quartal 2016 wird die Reihe mit einer Fortbildung zum Thema „Interkultureller Umgang miteinander“ und einer Information zum Thema drohende Überlastung „Hilfe zur Selbsthilfe“ fortgesetzt.

Die Fortbildung „Das Asylbewerberleistungsgesetz – eine Interpretationshilfe zur Abrechnung medizinischer Leistungen“ findet am 15.12.2015 um 18.00 Uhr im Gebäude der Sächsischen Landesärztekammer in Dresden, in der Schützenhöhe 16, statt.

Bitte melden Sie sich dafür per E-Mail unter koordination@slaek.de oder ausschuesse@slaek.de an.


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