OPK begrüßt Haltung der Vertreterversammlung der KV SachsenResolution verabschiedet: darin uneingeschränktes Bekenntnis zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unserem Grundgesetz

Er hatte ein Editorial in den KVS-Mitteilungen zum Thema „Humangenetik“ verfasst, das bereits in den vergangenen Wochen für eine große öffentliche Diskussion sorgte.[1]

Aus der Vertreterversammlung heraus wurde ein Antrag auf Amtsentbindung gestellt. Von den 37 anwesenden Teilnehmenden stimmten 28 für den Antrag. Damit ist Dr. Klaus Heckemann mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entbunden.

Zudem verabschiedete die Vertreterversammlung als Repräsentanz aller in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätigen Ärzte und Psychotherapeuten eine Resolution. Darin bekennen sich die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Sachsen uneingeschränkt zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseres Grundgesetzes. Das umfasst die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit.

Die OPK begrüßt die Haltung der KV-Vertreterversammlung ausdrücklich. Der Präsident der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), Dr. Gregor Peikert: „Die Resolution der sächsischen KV-Vertreterversammlung ist ein wichtiges und notwendiges Signal, ein öffentliches Bekenntnis zu den Grundwerten unseres heilberuflichen Handelns.“

[1] https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/kvs-mitteilungen/2024-06-humangenetik/erklaerung-des-hauptausschusses-der-kv-sachsen-zum-editorial

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V. (GfH)