Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und der OPK zum neuen sozialen Entschädigungsrecht.

Neues soziales Entschädigungsrecht mit Anspruch auf schnelle HilfenPsychotherapeutische Behandlung für Betroffene innerhalb von 12 Monaten in Traumaambulanzen

Mit der Einführung des SGB XIV zum 01.01.2024 wurde das soziale Entschädigungsrecht auf neue Gesetzesgrundlagen gestellt. Es löst das Opferentschädigungsgesetz von 1950 ab. Damit einher geht eine Erweiterung des Personenkreises, welcher Anspruch auf soziale Entschädigung hat. Dazu zählen Opfer von körperliche und psychische Gewalttaten, wie z. B. Stalking, vorsätzliche Vergiftungen, erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.

Die praktische Umsetzung der psychotherapeutischen Angebote nach SGB XIV sowie die dafür notwendigen Qualifizierungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden in dem dreistündigen Gespräch ausführlich diskutiert.

Wenn Sie weitere Informationen möchten, dann hier entlang.