Mit der Einführung des SGB XIV zum 01.01.2024 wurde das soziale Entschädigungsrecht auf neue Gesetzesgrundlagen gestellt. Es löst das Opferentschädigungsgesetz von 1950 ab. Damit einher geht eine Erweiterung des Personenkreises, welcher Anspruch auf soziale Entschädigung hat. Dazu zählen Opfer von körperliche und psychische Gewalttaten, wie z. B. Stalking, vorsätzliche Vergiftungen, erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.
Die praktische Umsetzung der psychotherapeutischen Angebote nach SGB XIV sowie die dafür notwendigen Qualifizierungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden in dem dreistündigen Gespräch ausführlich diskutiert.
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