Neue Befugnisse für Psychotherapeuten:Angepasste Richtlinien sind im Juni in Kraft getreten

Krankenhauseinweisung und Verordnung von Krankenbeförderung ab sofort gültig, Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Reha erst nach Anpassung der Bewertung

Psychotherapeuten können somit ab sofort bei bestimmten Indikationen Krankenhausbehandlungen verordnen, wenn ihre Patienten stationär behandelt werden müssen. Ebenso können sie Krankenbeförderung verordnen, soweit diese im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung zwingend notwendig sind. Dies gilt beispielsweise für Fahrten zur stationären Behandlung, wenn eine Krankenhausbehandlung verordnet wurde und Patienten aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können. Die Verordnung von Fahrten zur ambulanten Psychotherapie ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielweise wenn ein Patient schwer körperlich beeinträchtigt ist, wie dies etwa bei Vorliegen eines Bescheides mit dem Pflegegrade 3, 4, oder 5 der Fall ist. Patienten müssen sich die Fahrten zur ambulanten Behandlung vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, damit diese die Kosten übernimmt. Psychotherapeuten nutzen für die Verordnung von Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung die gleichen Formulare wie Vertragsärzte (Vertragsärztlichen Muster 2 und 4).

Ehe die Verordnung von Soziotherapie und Maßnahmen der medizinischen/psychotherapeutischen Rehabilitation umgesetzt werden können, müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zunächst noch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab anpassen. Hierfür haben sie sechs Monate Zeit, so dass mit einer Anpassung bis spätestens Ende des Jahres 2017 zu rechnen ist. Für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation ist keine gesonderte Abrechnungsgenehmigung mehr erforderlich. Hingegen ist für die Berechtigung zur Verordnung und Abrechnung von Soziotherapie ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen. Um die Genehmigung zu erhalten muss u.a. eine Erklärung über die Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder vergleichbaren abgegeben werden.

Die neuen Befugnisse bieten mehr Handlungsspielraum für Psychotherapeuten und Koordinationsmöglichkeiten im Versorgungssystem. Gleichzeitig bringen sie auch neue Herausforderungen im Praxisalltag mit sich. Auch die Kooperationsmöglichleiten zwischen dem ambulanten, dem stationären und dem teilstationären Sektor erweitern sich. Deshalb wollen wir uns in den diesjährigen „OPK vor Ort“ Veranstaltungen in Ihrem Bundesland mit den Fragen und Herausforderungen beschäftigen, die sich aus den neuen Befugnissen und der Reform der Psychotherapie-Richtlinie ergeben. Alle OPK-Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Sie werden demnächst Ihre persönliche Einladung erhalten.

Somit ergeben sich in diesem Jahr deutliche Veränderungen in der psychotherapeutischen Versorgung. Es wird in den nächsten Monaten noch weitere Neuerungen geben, sowohl durch die Erweiterung der Befugnisse als auch durch Auslaufen der Übergangsregelungen der Psychotherapie-Richtlinie für Patienten Ende März 2018. Schon jetzt wird deutlich, dass die psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt werden muss, um tatsächlich flexibler und patientengerechter zu werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Gruppentherapie, und der Rezidivprophylaxe, aber auch in Bezug auf noch fehlende Befugnisse. Um tatsächlich ihre Rolle im Versorgungssystem ausfüllen zu können, müssen Psychotherapeuten auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verschreiben sowie Überweisungen zu anderen Fachärzten vornehmen können. Nur durch eine fachlich sinnvolle Weiterentwicklung können gute Ansätze ihr Potential entfalten und die Auswirkungen mangelhaft ineinandergreifender Strukturen abgefedert werden.

Der OPK ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, hierüber mit der gesamten Mitgliedschaft zu diskutieren und die politische Debatte über eine Weiterentwicklung der Strukturen weiter zu führen. Nur so können praxisnahe Vorschläge gemacht werden, die auch tatsächlich zu einer verbesserten Versorgung beitragen.

 

Links:

OPK vor Ort Veranstaltungen:

https://opk-info.de/fortbildungen/kalender/opk-vor-ort-mecklenburg-vorpommern/

https://opk-info.de/fortbildungen/kalender/opk-vor-ort-brandenburg/

https://opk-info.de/fortbildungen/kalender/opk-vor-ort-thueringen/

https://opk-info.de/fortbildungen/kalender/opk-vor-ort-sachsen/

https://opk-info.de/fortbildungen/kalender/opk-vor-ort-sachsen-anhalt/

 

Richtlinien des Gemeinsamen:

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/16/

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/25/

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/23/#tab/beschluesse/details/2901:2901/listContext/beschluesse

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/

 

KBV Seite:

http://www.kbv.de/html/1150_29258.php