Mit den Zuschüssen sollen akute Liquiditätsengpässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten, wie Miete oder Krediten, überbrückt werden. Freiberufler*innen und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR beantragt werden. Die Soforthilfe kann seit dem 29.03.2020 beantragt werden.
Neben der Soforthilfe der Bundesregierung gibt es auch länderspezifische Hilfen. Eine Übersicht zu allen bundesweiten sowie landesspezifischen Regelungen finden Sie beim Bundesverband der Freien Berufe.
Weitere Informationen unter diesem Link:
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“