Man sehe mit großer Sorge, dass Krankenkassen, künftig mit den Krankheitsdaten der Patienten Marktforschung betreiben können sollen und deren Ergebnisse dann mit der Wirtschaft teilen können, heißt es in einer Mitteilung des bvvp.
Zwar müssen all diese Daten laut Gesetzesentwurf vor der Auswertung pseudonymisiert oder anonymisiert werden. Die Ergebnisse der Marktforschung an den eigenen Versicherten könnten die Kassen dann aber mit „Medizinprodukteherstellern, Start-Ups und Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie“ teilen. „De facto können Unternehmen, die mit einer Krankenkasse kooperieren, dann im gesamten Markteinführungsprozess ihrer Produkte Versichertendaten nutzen“, kritisiert der bvvp am Dienstag in seiner Stellungnahme.
Auch die geplante Vermarktung der so entstehenden neuen Produkte durch die Krankenkassen lehne man strikt ab: Eine Nutzung der Adresslisten der Versicherten sei auch mit deren Zustimmung inakzeptabel. „Die Versendung von ‚individualisiertem Informationsmaterial‘, sprich Werbung an gesetzlich Krankenversicherte, muss untersagt werden. Die gesetzlich geförderte Verstrickung von Sozialsystem und Wirtschaft, der hier Vorschub geleistet wird, wird das Gesundheitssystem mittel- und langfristig vollkommen korrumpieren“, warnt der Verband.
Vielmehr sei es notwendig, das solidarische Gesundheitssystems zu verteidigen. Hierzu stellen sich aus Sicht des bvvp folgende Fragen:
– Dürfen sich Krankenkassen mit Mitteln aus Beitragsgeldern an Start-ups für die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen beteiligen?
– Dürfen Krankenkassen selbst in die Behandlung eingreifen dürfen, indem sie ihren Versicherten digitale Gesundheitsanwendungen empfehlen?
– Wie weit ist es dann noch, bis eine Empfehlung zur Vorschrift wird im Sinne von verpflichtender Mitwirkung bei der Gesundwerdung oder Gesunderhaltung?
– Dürfen gesetzliche Krankenkassen mit den Daten ihrer Versicherten Marktforschung betreiben und ihren Versicherten gezielt Werbung zukommen lassen?
„Alle diese Fragen müssen entschieden mit Nein beantwortet werden“, betont der Verband.
Spahn hatte den Kabinettsentwurf des Digitale Versorgungs-Gesetz vor drei Wochen im Bundestag eingebracht. Dort soll es nach der Sommerpause beraten werden.